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Datum: 05.05.2023

Leerstandsbörse im Rhein-Hunsrück-Kreis

Die Inanspruchnahme von Flächen für Siedlung und Verkehr nimmt stetig zu. Dieser Anstieg ist laut bundesweiten Auswertungen in den letzten Jahren unter anderem auch auf die vereinfachte Wohnbaulandentwicklung nach dem Baugesetzbuch (§ 13b) zurückzuführen, die vor allem von kleinen und ländlich geprägten Gemeinden genutzt wurde. Durch die Ausweisung neuer Wohnbauflächen am Ortsrand gehen die Zersiedelung im Außenbereich und die Flächenversiegelung weiter, während gleichzeitig bestehende Potenziale in Innenorten brachliegen.

Jede (Wieder-)Nutzung eines leerstehenden Gebäudes oder einer innerörtlichen Baulücke leistet einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung des Flächenverbrauchs. Aus diesem Grund hat die Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises die Leerstandsbörse eingerichtet.

Unter leerstandsbörse.de können leerstehende Wohnhäuser, Scheunen, Gewerbeimmobilien sowie Baulücken und Baugrundstücke zum Verkauf angeboten werden. Kaufinteressierte können die jeweiligen Verkaufenden direkt über die Leerstandsbörse kontaktieren und sich zudem mit einem Klick über Fördermöglichkeiten für die Sanierung oder den Umbau eines Gebäudes informieren.

Bei der Leerstandsbörse Rhein-Hunsrück handelt es sich nicht um eine kommerzielle Immobilienbörse. Es wird keine Maklerleistung erbracht, sondern lediglich der Kontakt zwischen Verkaufenden und Interessierten ermöglicht.

Fragen zur Anmeldung eines Objektes in der Leerstandsbörse beantwortet Frau Simone Klein (Kontaktdaten siehe Randbox).

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