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Datum: 02.08.2022

Landrat heißt neue deutsche Staatsbürgerin willkommen

Landrat Volker Boch überreichte Frau Nicola Jane Gutenberger aus Niederweiler in der Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises die Einbürgerungsurkunde für die deutsche Staatsangehörigkeit.

Frau Gutenberger wurde in Vacoas/Mauritius geboren. Bis 1981 lebte sie in Großbritannien, von 1981 bis 1984 in den Niederlanden und seitdem in Deutschland. Aufgrund der Übergangsregelungen zum Brexit konnte Frau Gutenberger, die dem Hunsrück seit Jahrzehnten verbunden ist und gerne im Rhein-Hunsrück-Kreis lebt, unter Beibehaltung ihrer britischen Staatsangehörigkeit eingebürgert werden.

„Sie haben auf Ihrem Weg zur Einbürgerung viele Stationen durchlaufen und sich bewusst zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik bekannt und wollen Teil dieser Gesellschaft sein. Von nun an dürfen Sie beispielsweise wählen oder sich wählen lassen“, erläuterte Landrat Volker Boch bei der Einbürgerung im Kreishaus. Er freute sich darüber, dass neben Frau Gutenberger weitere Neubürger des Landkreises begrüßt werden konnten.

Eingebürgert werden kann, wer seit mindestens acht Jahren seinen rechtmäßigen Wohnsitz im Bundesgebiet hat, sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes bekennt, seinen Lebensunterhalt ohne öffentliche Unterstützung bestreitet, nicht wegen einer Straftat verurteilt wurde und ausreichende Deutschkenntnisse im Rahmen eines Einbürgerungstests nachgewiesen hat. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger aus Staaten der Europäischen Union und der Schweiz haben die Möglichkeit, ihre bisherige Staatsangehörigkeit beizubehalten und eine Doppelstaatsangehörigkeit zu erlangen. Bereits seit dem Jahr 2000 erwirbt ein in Deutschland geborenes Kind ausländischer Eltern automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil bei der Geburt seit mindestens acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt.

Informationen zum Einbürgerungsrecht erhalten Sie bei der Einbürgerungsstelle der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis, Telefon 06761 82-324 oder per Mail an
einbuergerung@rheinhunsrueck.de.

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