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Datum: 30.12.2022

Landrat begrüßt 22 neue deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger im Landkreis

22 Personen aus den Herkunftsländern Estland, Polen, Rumänien, Syrien und Tunesien erhielten im Kreishaus die Einbürgerungsurkunden für die deutsche Staatsangehörigkeit. Alle Personen konnten bei der Einbürgerung ihre bisherige Staatsbürgerschaft beibehalten.

Landrat Volker Boch begrüßte die einzubürgernden Mitmenschen zu einer Feierstunde im Sitzungssaal des Kreishauses: „Ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer ersten Gruppeneinbürgerung, die nach der Corona-Pandemie wieder in einem größeren und feierlichen Rahmen möglich ist. Teilweise hatten Sie lange Wartezeiten bis zu dem heutigen Termin. Deshalb bin ich sehr froh, dass Sie heute eingebürgert werden und diese Wartezeit beendet ist. Wir arbeiten mit Nachdruck daran, die Vielzahl der Einbürgerungsanträge abzuarbeiten.“

Die Einbürgerung ist sowohl aus rechtlicher Sicht als auch für die persönliche Lebensplanung ein bedeutendes Ereignis.

In Deutschland gibt es seit mehr als 50 Jahren eine Zuwanderung. Zwischenzeitlich leben über 10,8 Millionen ausländische Personen dauerhaft im Bundesgebiet, rund 530.000 in Rheinland-Pfalz und 12.300 haben ihren Wohnsitz im Rhein-Hunsrück-Kreis.

„Sie haben auf Ihrem Weg zur Einbürgerung viele Stationen durchlaufen und sich bewusst zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik bekannt und wollen Teil dieser Gesellschaft sein. Von nun an dürfen Sie durch den Erhalt der deutschen Staatsangehörigkeit beispielsweise wählen oder sich wählen lassen. Vor allem genießen Sie Schutz vor Auslieferung und Ausweisung“, erläuterte Landrat Volker Boch.

Eingebürgert werden kann grundsätzlich, wer unter anderem seit mindestens acht Jahren seinen rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat, sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes bekennt, seinen Lebensunterhalt ohne öffentliche Unterstützung bestreitet, nicht wegen einer Straftat verurteilt wurde und ausreichende Deutschkenntnisse im Rahmen eines Einbürgerungstests nachgewiesen hat. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger aus Staaten der Europäischen Union und der Schweiz haben die Möglichkeit, ihre bisherige Staatsangehörigkeit beizubehalten und eine Doppelstaatsangehörigkeit zu erlangen. Bereits seit dem Jahr 2000 erwirbt ein in Deutschland geborenes Kind ausländischer Eltern automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil bei der Geburt seit mindestens acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt.

Informationen zum Einbürgerungsrecht erhalten Sie bei der Einbürgerungsstelle der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis, Telefon 06761 82-317 oder per Mail an einbuergerung@rheinhunsrueck.de.

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