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Datum: 10.03.2023

Landrat begrüßt 63 neue deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger im Landkreis

In einer Feierstunde im Kreishaus sprachen 63 neue Staatsbürgerinnen und Staatsbürger das Gelöbnis auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.

62 Personen aus den Herkunftsländern Syrien (38), Ukraine (6), Türkei (3), Rumänien (2), Thailand (2), Polen (2), Bosnien-Herzegowina (1), Spanien (1), Afghanistan (1), Pakistan (1), Serbien (1), Philippinen (2), Mexiko (1), China (1), Libanon (1) sowie eine staatenlose Person erhielten die Einbürgerungsurkunden für die deutsche Staatsangehörigkeit. 54 Personen konnten bei der Einbürgerung ihre bisherige Staatsbürgerschaft beibehalten.

Landrat Volker Boch und die Geschäftsbereichsleiterin Monika Hardt freuten sich, dass so viele Personen eingebürgert werden konnten und begrüßten die Anwesenden herzlich. Landrat Volker Boch ist es ein wichtiges Anliegen, dass Einbürgerungsanträge zügig abgearbeitet werden: „Ich freue mich sehr, dass wir heute so vielen Personen die deutsche Staatsbürgerschaft verleihen können. Ich bedanke mich auch für Ihre Geduld, weil Sie teilweise lange Wartezeiten bis zu dem heutigen Termin auf sich nehmen mussten. Deshalb bin ich sehr froh, dass Sie heute eingebürgert werden und diese Wartezeit beendet ist,“ erläuterte Landrat Volker Boch. “Sie haben auf Ihrem Weg zur Einbürgerung viele Stationen durchlaufen und sich bewusst zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik bekannt und wollen Teil dieser Gesellschaft sein. Von nun an dürfen Sie durch den Erhalt der deutschen Staatsangehörigkeit beispielsweise wählen oder sich wählen lassen. Vor allem genießen Sie Schutz vor Auslieferung und Ausweisung,“ sagte Geschäftsbereichsleiterin Monika Hardt.

Die Einbürgerung ist sowohl aus rechtlicher Sicht als auch für die persönliche Lebensplanung ein bedeutendes Ereignis.

In Deutschland gibt es seit mehr als 50 Jahren eine Zuwanderung. Zwischenzeitlich leben über 10,8 Millionen ausländische Personen dauerhaft im Bundesgebiet, rund 532.000 in Rheinland-Pfalz und 12.300 haben ihren Wohnsitz im Rhein-Hunsrück-Kreis.

Eingebürgert werden kann grundsätzlich, wer unter anderem seit mindestens acht Jahren seinen rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat, sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes bekennt, seinen Lebensunterhalt ohne öffentliche Unterstützung bestreitet, nicht wegen einer Straftat verurteilt wurde und ausreichende Deutschkenntnisse im Rahmen eines Einbürgerungstests nachgewiesen hat. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger aus Staaten der Europäischen Union und der Schweiz haben die Möglichkeit, ihre bisherige Staatsangehörigkeit beizubehalten und eine Doppelstaatsangehörigkeit zu erlangen. Bereits seit dem Jahr 2000 erwirbt ein in Deutschland geborenes Kind ausländischer Eltern automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil bei der Geburt seit mindestens acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt.

Informationen zum Einbürgerungsrecht erhalten Sie bei der Einbürgerungsstelle der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis, Telefon 06761 82-317 oder per Mail an einbuergerung@rheinhunsrueck.de.

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