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Datum: 19.02.2025

Landeswahlleitung ruft dazu auf, die Briefwahlunterlagen schnellstmöglich abzusenden

Alle Wahlberechtigten, die bei der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag per Brief wählen möchten und die bereits ihre Unterlagen von ihrer jeweiligen Kommunen bekommen haben, werden darum gebeten, diese möglichst umgehend entweder in den öffentlichen Briefkasten zu werfen oder direkt bei der in den Unterlagen genannten Kommune abzugeben. Dazu hat die Landeswahlleitung Rheinland-Pfalz wenige Tage vor der Bundestagswahl aufgerufen.

Landrat Volker Boch erklärt als Kreiswahlleiter des Wahlkreises 199: „Bitte denken Sie alle daran, dass Sie Ihre Briefwahlunterlagen rechtzeitig abgeben, damit keine Stimme verloren geht. Lieber einen Tag früher als zu spät.“ Alle Wählerinnen und Wähler werden gebeten, ihre Unterlagen bei den Verbandsgemeinden, den verbandsfreien Gemeinden oder den Städten abzugeben. Die Kreiswahlleitung weist ausdrücklich darauf hin, dass die Unterlagen bei den jeweiligen Kommunen und nicht bei der Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises abgegeben werden.

Die Landeswahlleitung erläutert weiterhin: Ist der Wahlschein bereits Anfang Februar beantragt worden, aber bis heute noch nicht zugegangen, sollte schnellstmöglich bei der zuständigen Kommune ein neuer Wahlschein beantragt werden. Dies am besten direkt vor Ort, um auch dort unmittelbar von der Möglichkeit der Wahl Gebrauch machen zu können. Die Zeit des Transportes der Unterlagen können dadurch eingespart werden und die Stimmabgabe kommt noch rechtzeitig beim Briefwahlvorstand an. Auch dies ist bei den Verbandsgemeinden, den verbandsfreien Gemeinden oder den Städten zu erledigen.

In den Wahlräumen können am Sonntag, 23. Februar 2025, in der Zeit von 8:00 Uhr morgens bis 18:00 Uhr die Stimmen abgegeben werden. Wer einen Wahlschein beantragt, aber noch keine Unterlagen bekommen ist, kann auch nicht im Wahlraum seine Stimme abgeben. Die Frist zur Beantragung eines neuen Wahlscheins, wenn die bereits beantragten Unterlagen nicht angekommen sind, läuft am Samstag, 22. Februar 2025, um 12 Uhr ab.

Landrat Volker Boch ruft alle Wahlberechtigten dazu auf, am 23. Februar wählen zu gehen: „Üben Sie bitte alle Ihr Wahlrecht aus. Das Recht zu wählen, ist ein hohes und sehr wertvolles Gut, es ist die Grundlage unseres demokratischen Systems.“

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