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Datum: 24.10.2024

Landessonderprogramm »Ehrenamt stärken - Lebensmittelverteilung fördern - Bedürftige unterstützen« zur Förderung der ehrenamtlichen Arbeit von rheinland-pfälzischen Lebensmittelausgabestellen

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung fördert im Herbst/Winter 2024/2025 im Rahmen des Landessonderprogramms „Ehrenamt stärken – Lebensmittelverteilung fördern – Bedürftige unterstützen“ die Arbeit ehrenamtlicher Initiativen in Rheinland-Pfalz, die überschüssige, noch verzehrfähige Lebensmittel sammeln und an bedürftige Menschen weitergeben.

Die Zuwendung wird für maximal 200 ehrenamtliche Einsatzstunden gewährt und ist begrenzt auf maximal 1.000 Euro je Angebot und Träger bzw. Initiative.

Antragsberechtigt sind rheinland-pfälzische

  • Lebensmittelausgabestellen, die in Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege (Caritas, Diakonie, Paritätischer, AWO, DRK) organisiert sind,
  • gemeinnützige Vereine, die ehrenamtlich satzungsgemäß ausschließlich den Zweck verfolgen, verwertbare Lebensmittel und Gegenstände des unmittelbaren persönlichen Bedarfs zu sammeln, um diese ausschließlich an Bedürftige, insbesondere Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII und nach dem AsylbLG zu verteilen und keine eigenwirtschaftlichen Zwecke verfolgen
  • sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch sonstige Initiativen, die Lebensmittel an bedürftige Menschen ausgeben (siehe Musterantrag).

Die rheinland-pfälzischen Tafeln erhalten eine Sonderförderung des Sozialministeriums und sind daher von der Teilnahme ausgeschlossen.

Einzelheiten zu dem Förderprogramm und Antragsunterlagen sind auf der Internetseite des Ministeriums veröffentlicht unter https://mastd.rlp.de/themen/soziales/soziale-sicherung/armutsbekaempfung/sonderprogramm-tafeln-lebensmittelausgabestellen. Die Anträge sind bis spätestens 11. November 2024 zu stellen.

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