Kreiswahlleitung bereitet die Bundestagswahlen für den 23. Februar 2025 vor
Am 16. Dezember 2024 wird der Bundestag über die Vertrauensfrage des Bundeskanzlers entscheiden. Es ist damit zu rechnen, dass die Mehrheit der Mitglieder das Vertrauen nicht aussprechen werden. Der Bundespräsident wird sodann den Bundestag auflösen. Die Folge sind nach Artikel 68 des Grundgesetzes Neuwahlen. Der Wahltermin wird vom Bundespräsidenten festgelegt. Der Wahltermin wurde bereits bekanntgegeben: Sonntag, 23. Februar 2025. Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag findet damit sieben Monate vor dem ursprünglich gesetzten Termin statt.
Als Kreiswahlleitung des Wahlkreises 199 Mosel/Hunsrück ist es die Aufgabe der Kreisverwaltung, die notwendigen Maßnahmen zur Vorbereitung der Wahl zu organisieren. Hierzu zählen insbesondere die Beschaffung von Vordrucken, das Treffen der notwendigen Anordnungen, die öffentlichen Bekanntmachungen und die Berufung von Beisitzern. Zudem wird ein Kreiswahlausschuss gebildet, der über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge entscheidet und das endgültige Wahlergebnis im Wahlkreis feststellt.
Die Wahl wird als Urnenwahl durchgeführt, Briefwahl ist selbstverständlich möglich. Wahlberechtigt ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG ist, seit drei Monaten in der Bundesrepublik eine Wohnung innehat oder sich gewöhnlich aufhält und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Auch im Ausland lebende Deutsche können unter bestimmten Voraussetzungen ein Wahlrecht haben.
Alle Bürgerinnen und Bürger haben bei der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag zwei Stimmen: Die Erststimme, mit der die Direktkandidatin bzw. der Direktkandidat gewählt wird, und die Zweitstimme, mit der eine Partei gewählt wird. Im Gegensatz zu den Kommunalwahlen ist das Panaschieren (Aufteilung der Stimmen auf Kandidatinnen und Kandidaten unterschiedlicher Parteien) und Kumulieren (Abgabe mehrerer Stimmen für eine Kandidatin bzw. einen Kandidaten) damit nicht möglich.
Zur Wahlauszählung werden auch aufgrund der engen Zeitplanung dringend Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht. Landrat Volker Boch ruft daher Bürgerinnen und Bürger dazu auf, sich bei der Wahl einzubringen: „Bitte melden Sie sich bei Ihrer zuständigen Verbandsgemeinde, verbandsfreien Gemeinde oder Stadt, wenn Sie Interesse daran haben, als Wahlhelfer bei der Bundestagswahl 2025 mitzuwirken.“