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Datum: 11.02.2025

Kreisverwaltung lädt ein zu Praxisseminar »Rechtsfragen in der Kinder- und Jugendarbeit«

Die Kreisjugendförderung Rhein-Hunsrück-Kreis wendet sich mit einem kostenfreien Praxisseminar zu Rechtsfragen in der Jugendarbeit an ehrenamtlich und hauptamtlich engagierte Menschen in der Kinder- und Jugendarbeit.

Wer mit Kindern und Jugendlichen verreist oder sie vor Ort in den Ferien oder Gruppenstunden betreut, ist schnell mit Fragen konfrontiert wie z.B.: Darf ich mit meiner Gruppe schwimmen gehen? Wie sichere ich mich bzgl. Haftungsfragen bei Sach- oder Personenschäden im Rahmen von Freizeitaktivitäten ab? Darf ich mit der Freizeitgruppe eine Diskothek besuchen? Dürfen Teilnehmer alleine am Lagerfeuer übernachten? Darf ich die Gruppe im Rahmen der Notfallversorgung eines Teilnehmers alleine zurücklassen?

Das Themenseminar soll solide Kenntnisse, ein gesundes Selbstbewusstsein und eine Grundsicherheit im Umgang mit Rechtsfragen der Aufsichtspflicht und des Strafrechts näherbringen. Ebenso werden die Themen Haftungsfragen, Jugendschutz und Kindeswohl besprochen. Die Referentin, Frau Tanja Fichte, Juristin aus dem Landkreis Marburg-Biedenkopf, wird den Teilnehmenden ein Gefühl für das Erlaubte und das Machbare vermitteln. Sie hat selbst Erfahrung in der Kinder- und Jugendarbeit und wird die theoretischen Informationen anhand von Praxisbeispielen und Rechtsprechungen erläutern. Auch für Fragen und Anliegen der Teilnehmenden wird genügend Raum sein.

Es besteht die Möglichkeit, die Teilnahme am Seminar als Baustein für den Erwerb der Jugendleitercard (JuLeiCa) anerkennen zu lassen. Ein Wohnsitz im Rhein-Hunsrück-Kreis ist vorausgesetzt.

Das Seminar findet am Samstag, 22. März 2025, von 10 bis 16 Uhr in der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis, Ludwigstraße 3-5, in 55469 Simmern, statt.

Eine Anmeldung ist bis 14. Märt 2025 möglich: Kreisjugendförderung, Dagmar Petri, 06761 82557 oder dagmar.petri@rheinhunsrueck.de.

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