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Datum: 09.10.2025

Kreistag des Rhein-Hunsrück-Kreises erwartet Umsetzung des Zukunftskonzeptes am Krankenhaus-Standort Boppard durch das GKM

Der Kreistag des Rhein-Hunsrück-Kreises hat sich einmal mehr intensiv zur aktuellen Entwicklung des Krankenhauses Heilig Geist in Boppard ausgetauscht.

Der Kreistag begrüßt ausdrücklich, dass es dank des erheblichen regionalen Engagements gemeinschaftlich gelungen ist, das Krankenhaus Heilig Geist in Boppard als Standort des Gemeinschaftsklinikums Mittelrhein (GKM) bis zum Jahresende 2025 zu sichern. Damit sind die noch im Sommer öffentlich geäußerten Befürchtungen ausgeräumt, dass die vom Kreis, der Stadt Boppard und der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist bereitgestellten Mittel möglicherweise nicht ausreichen würden, um die Fortführung des Hauses bis Jahresende zu sichern.

Landrat Volker Boch erinnert an den Beginn der Diskussion um den GKM-Standort Boppard im Jahr 2024. „Erstmals gab es im Februar 2024 die Information über wirtschaftliche Probleme am Standort Boppard. Seitens der Gesellschaft des GKM ist uns im Frühjahr 2024 nach langem Verhandeln ein sogenannter letter of intent vorgelegt worden, eine rechtliche Absichtserklärung, der die Verlustübernahme für den Zeitraum von Juli 2024 bis Ende 2025 vorsieht. Daraus wurde in einem weiteren intensiven Prozess ein sogenannter Betrauungsakt erarbeitet, bei dem der Rhein-Hunsrück-Kreis gemeinsam mit seinen Kooperationspartnern, der Stadt Boppard und der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist Verlustübernahmen zugesichert hat, um eine kurzfristig beabsichtigte Schließung zu verhindern“, erklärt Landrat Boch. „Es war von Beginn an Wunsch des GKM, dass sich der Zeitraum auf Juli 2024 bis Dezember 2025 bezieht. Wir sind darauf eingegangen und haben die auf der damaligen Planung des GKM beruhende Summe von 2,025 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Im Gegenzug haben wir gefordert, dass ein Zukunftskonzept erarbeitet wird.“

Landrat Boch begrüßt ausdrücklich, dass seit Januar 2025 ein Zukunftskonzept für den Standort Boppard vorliegt. „Der Kreistag hat dieses Zukunftskonzept als überaus positiv aufgenommen, insbesondere, da die strukturellen Änderungen, die in Boppard vorgesehen sind, von Geschäftsführung, Betriebsrat und Mitarbeitenden erarbeitet wurden.“ Der Kreistag hat bereits am 24. Februar 2025 an das GKM klar signalisiert, dass dieses Zukunftskonzept umgesetzt werden sollte, da es nicht nur Kosten erheblich senkt, sondern vor allem auch aus dem Haus kommt und breite Unterstützung hat. „Ich habe den Kreistag in dieser Woche nun darüber informieren müssen, dass von den strukturellen Maßnahmen offensichtlich keine eingeleitet worden sind“, erklärt Boch. Der nötige, finale Entschluss der Gesellschafter des GKM zur Umsetzung des Zukunftskonzeptes fehlt bislang.

Das Zukunftskonzept hat klar herausgestellt: Das Krankenhaus Heilig Geist in Boppard, das insbesondere im Bereich der Wundmedizin deutschlandweit Patienten an den Mittelrhein bringt, hat nicht nur eine gute Substanz und einen guten Ruf, sondern vor allem eine Zukunft. Das Konzept sieht Umstrukturierungen vor, die eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung oder eines Auftrags an die Geschäftsführung bedurft hätten, um diese zeitnah einzuleiten und umzusetzen.

Im Januar 2025 wurde das Zukunftskonzept finalisiert und dem Rhein-Hunsrück-Kreis sowie der Stadt Boppard und der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist vorgestellt. Erkennbar war damals, dass bei Umsetzung der Maßnahmen in 2026 ein verringertes Defizit zu erwarten wäre, ab 2027 demnach sogar keine weiteren Verluste. „Zuletzt wurden uns nun komplett andere Wirtschaftsplanungen der Geschäftsführung vorgelegt“, erläutert Landrat Boch.

Dem Rhein-Hunsrück-Kreis ist vor wenigen Tagen eine Erwartungshaltung des GKM unterbreitet worden, die der Landrat in dieser Woche dem Kreistag dargelegt hat:

„Es wird erwartet, dass der RHK eine verbindliche Zusage trifft, dass er sich bis Ende 2027 mit 70 Prozent an den tatsächlich angefallenen standortbezogenen Verlusten (also kein gedeckelter Betrag) für Boppard beteiligt. Im Gegenzug wird das Zukunftskonzept für den Standort Boppard umgesetzt und dazu ein verbindlicher Beschluss der Gesellschafterversammlung erfolgen. Besteht keine Bereitschaft zur Übernahme von 70 Prozent der tatsächlich angefallenen Verluste, wird die Auflösung des Standortes vorbereitet.“

Der Kreistag hat sich kurzfristig intensiv mit dieser Erwartungshaltung befasst und sieht die Entwicklung als überaus kritisch an, insbesondere die seit Monaten ausstehende strukturelle Umsetzung des Zukunftskonzeptes.

„Der Kreistag hat sich nochmals klar positioniert“, erklärt der Landrat. „Er steht zu seinem Unterstützungsbeschluss bis zum Jahresende 2025 und erwartet einen anderen Umgang des GKM mit dem Standort Boppard.“ Insbesondere die Forderung, über die bestehenden Vereinbarungen hinaus weitere Zahlungen zu leisten, stoßen auf eine heftige Gegenreaktion. Denn die zuletzt vorgelegten Zahlen entsprechen nicht im Ansatz den Planzahlen des Zukunftskonzeptes. „Das Zukunftskonzept bietet eine klare Perspektive für ein mit erheblichen Landesförderungen saniertes Krankenhaus und diese Perspektive muss vom GKM auch ernsthaft angegangen und umgesetzt werden“, sagt Landrat Boch.

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