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Datum: 04.03.2022

Keine Quarantäne mehr für minderjährige Kontaktpersonen

Mit der Änderung der Absonderungsverordnung Rheinland-Pfalz entfällt ab dem 4. März 2022 für Minderjährige, die Kontakt zu einer mit dem Corona-Virus infizierten Person oder Hausstandsangehörigen hatten, die häusliche Quarantänepflicht. Diese Regelung gilt auch für Kinder und Jugendliche, die sich bereits in Quarantäne befinden. Diese dürfen die Isolierung ohne zusätzliche Testung verlassen. Sobald Symptome auftreten, ist eine sofortige Absonderung vorgeschrieben. Hier wird die Vornahme eines zertifizierten Schnelltests empfohlen.

Die Regelungen für Kontakte in Schulen und Kindertagesstätten bleiben unverändert. Kinder und Jugendliche, die positiv auf das Corona-Virus getestet werden, müssen sich weiterhin umgehend in häusliche Absonderung begeben. 

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