Sprungziele
Inhalt
Datum: 27.11.2024

Information über die Absenkung der Regelsätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ab 01.01.2025

Im Bundesgesetzblatt wurden die im AsylbLG geltenden Regelsätze ab 01.01.2025 veröffentlicht. Die Regelsätze werden jährlich auf Grundlage der Preisentwicklung und der Entwicklung der Nettolöhne angepasst.

Ab 01.01.2025 erfolgt eine Absenkung der Regelbedarfe nach dem AsylbLG, was zu einer geringeren Auszahlung der Leistungen ab Januar 2025 führen wird. Einen Besitzschutz gibt es im AsylbLG nicht.

Die Änderungen der einzelnen Regelbedarfsstufen können der folgenden Übersicht entnommen werden:

ab 01.01.2025

Regelbedarfsstufe

Notwendiger persönlicher Bedarf
§ 3a Abs. 1 AsylbLG

Notwendiger Bedarf
§ 3a Abs. 2 AsylbLG

gesamt

bisher

Differenz

Alleinstehende

196,00 €

245,00 €

441,00 €

460,00 €

-19,00 €

volljährige Partner

177,00 €

220,00 €

397,00 €

413,00 €

-16,00 €

18-24-Jährige im Elternhaus

157,00 €

196,00 €

353,00 €

368,00 €

-15,00 €

Kinder 14-17 Jahre

133,00 €

258,00 €

391,00 €

408,00 €

-17,00 €

Kinder 6-13 Jahre

131,00 €

196,00 €

327,00 €

341,00 €

-14,00 €

Kinder 0-6 Jahre

126,00 €

173,00 €

299,00 €

312,00 €

-13,00 €

nach oben zurück