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Datum: 23.05.2023

Heizkostenhilfe des Bundes für Öl-, Flüssiggas- oder Pelletheizung

Rheinland-pfälzische Haushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas (LPG), Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle/Kok heizen, können eine einmalige Entlastung für 2022 angefallene Heizkosten erhalten. Mit dem bundeseinheitlichen Programm zur Entlastung von Privathaushalten bei der Nutzung von nicht leitungsgebundenen Energieträgern sollen die Mehrkosten bei diesen Energieträgern im Jahr 2022 abgefedert werden, die über eine Verdopplung des Preisniveaus aus dem Jahr 2021 hinausgehen.

Zuständig für das Verfahren ist das Land Rheinland-Pfalz.

Die Heizkostenhilfe kann über ein Online-Portal des Landes, das am 8. Mai 2023 freigeschaltet wurde, beantragt werden: https://heizkostenhilfe.rlp.de/

Die Verbraucherzentrale hat auf ihrer Internetseite Informationen zu dem Thema zusammengesellt und bietet auch einen Erstattungsrechner an: verbraucherzentrale.de/rechner-ihr-anspruch-auf-hilfe-für-öl-flüssiggas- oder pelletheizung

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Kreisverwaltung zu dem Verfahren keine Auskünfte erteilen kann.

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