Hängeseilbrücke "Geierlay" geschlossen!
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier hat aufgrund des stark erhöhten Besucheraufkommens im Bereich der Hängeseilbrücke "Geierlay" die Einordnung der Brücke im Hinblick auf die Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz neu bewertet.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium Rheinland-Pfalz stellt die ADD nun mehr fest, dass es sich bei der Hängeseilbrücke um eine Freizeiteinrichtung im Sinne des § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 der 18. Corona-Bekämpfungsverordnung RLP vom 20. März 2021 handelt. Diese Einrichtungen sind geschlossen.
Weitere Details entnehmen Sie bitte den beigefügten Schreiben (ADD an die Landräte und Landrat Dr. Bröhr an Ortsgemeinde Mörsdorf).