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Datum: 12.03.2021

Grüne Infrastruktur für Hummeln, Rebhühner und Co

In großen Teilen des Rhein-Hunsrück-Kreises und in vielen Gemarkungen wurden während der letzten Jahrzehnte Flurbereinigungsverfahren durchgeführt. Flurbereinigung oder Bodenordnung trägt dazu bei, die Produktionsbedingungen der Landwirtschaft zu verbessern, Projekte der Regionalentwicklung umzusetzen als auch den Natur- und Gewässerschutz zu unterstützen. Die Schaffung größerer Ackerschläge und der Ausbau des Wegenetzes sind i.d.R. mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden. Durch die Veränderungen in der Landschaft besteht die Gefahr, dass Wanderkorridore durchschnitten und Lebens-, Nahrungs- und Rückzugsräume beseitigt werden. Um nachteilige Wirkungen auf die Natur zu verhindern werden Ausgleichsflächen neu angelegt. Diese sollen die Funktion der weggefallenen Landschaftselemente aufrechthalten.

Während der letzten 20 Jahre wurden fast 500 Ausgleichsflächen auf insgesamt 185 ha neu angelegt, um Eingriffe aus der Flurbereinigung auszugleichen. Viele der hiesigen Baumreihen, Hecken und Streuobstwiesen wurden als Ausgleichsmaßnahmen neu angelegt. Biotope wie Feuchtwiesen wurden als Ausgleichsflächen ausgewiesen und entwickelt. Für viele Pflanzen und Tierarten des Offenlandes, wie z.B. die Hummeln, Rebhühner und Wiesenblumen wurden Gras- und Krautstreifen angelegt und artenreiche Wiesen entwickelt.

Im Laufe des Jahres 2020 hat das Dienstleistungszentrum ländlicher Raum Kontrollen auf den Ausgleichsflächen der Flurbereinigung durchgeführt, um zu überprüfen, ob der geplante, ökologisch wertvolle Zielzustand erreicht wurde. Das Ergebnis war sehr durchwachsen. Während die Pflanzmaßnahmen oft in einem guten Zustand waren, waren Flächen, die einer extensiven Pflege bedürfen, also nur sehr wenig und sehr spät gemäht werden dürfen, eher in einem ökologisch schlechten Zustand. Oft wurden die Pflegebestimmungen nicht eingehalten. Es wurde zu oft gemäht, gedüngt und die Flächen wurden als Lagerflächen landwirtschaftlicher Produktionsmittel verwendet. Dadurch sinkt der ökologische Wert der Flächen enorm und das geplante Entwicklungsziel der Flächen wird verfehlt. Ein artenreicher Krautstreifen wertet durch seinen Blütenreichtum den Erholungswert auf, bietet Bestäubern wie Hummeln Nahrung, Rebhühnern einen Brutplatz und Glockenblumen einen Lebensraum.

Als Unterhaltungsträger der Maßnahmen müssen die Ortsgemeinden dafür Sorge tragen, dass das Entwicklungsziel erreicht wird. Dafür können Sie die Flächen, unter Beachtung der geltenden Pflegebestimmungen, an Landwirte verpachten oder engagierte Ortsansässige bzw. Vereine mit der Pflege beauftragen. Mit der richtigen Pflege wird ein wichtiger Beitrag für den Schutz der Biodiversität geleistet!

Im Internet sind im Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung (LANIS, geodaten.naturschutz.rlp.de) über die folgenden Ordner auf der linken Seite „Nachhaltige Naturschutzmaßnahmen“, „Kompensationsverzeichnis“, „KOM Kompensationsmaßnahmen“ alle Ausgleichsflächen (der Flurbereinigung und anderer Eingiffsvorhaben) abgebildet. Mit Klick in der Karte auf eine Kompensationsfläche öffnet sich ein neues Fenster. Hier kann ein „Report-Link“ zum „KOM Polygon“ mit weiteren Informationen zur Kompensationsmaßnahme aufgerufen werden. In diesem sind unter anderem die durchgeführten Maßnahmen und der Lebensraum, der hierdurch geschaffen werden soll, beschrieben.

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