Feierliches Bekenntnis zur Deutschen Staatsangehörigkeit abgelegt
In einer Feierstunde im Kreishaus sprachen 48 neue Staatsbürgerinnen und Staatsbürger das Gelöbnis auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.
48 Personen aus den Herkunftsländern Afghanistan (2), Albanien (1), Bosnien-Herzigowina (2), Bulgarien / Moldawien (1), Eritrea (1), Iran (1), Kasachstan (1), Kroatien (1), Moldawien (3), Niederlande (1), Polen (6), Rumänien (1), Russische Föderation (6), Serbien (1), Syrien (14), Thailand (1), Tschechien (2), Türkei (2) und der Ukraine (1) erhielten die Einbürgerungsurkunden für die deutsche Staatsangehörigkeit.
Herzlich begrüßt wurden die Anwesenden von Landrat Volker Boch. Der Landrat sprach den neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern seine Anerkennung dafür aus, dass sie sich erfolgreich in der Bundesrepublik eingelebt haben und für die Werte unserer Gesellschaft eintreten. „Ich freue mich, dass wir am heutigen Tag erneut 48 Menschen die deutsche Staatsbürgerschaft verleihen können und gratuliere allen recht herzlich zu diesem bedeutenden Ereignis. Mit einer Staatsbürgerschaft sind eine Reihe von Rechten verbunden, wie zum Beispiel das Wahlrecht, Versammlungsfreiheit und Reisefreiheiten. Mit ihrer Entscheidung, deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger zu werden, haben sich alle heute Eingebürgerten ganz bewusst zu unseren demokratischen Werten, aber auch den dazugehörenden Pflichten bekannt. Die Integration und kulturelle Vielfalt, die Sie in unsere Gemeinschaft einbringen, und Ihre Bereitschaft, die gleichen Rechte und Pflichten zu tragen wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger, sind von einem hohen Wert für unsere Gesellschaft“, betonte der Landrat.
In Deutschland gibt es seit mehr als 50 Jahren eine Zuwanderung. Zwischenzeitlich leben über 13,9 Millionen ausländische Personen dauerhaft im Bundesgebiet, rund 620.975 in Rheinland-Pfalz. 12.700 haben ihren Wohnsitz im Rhein-Hunsrück-Kreis.
Eingebürgert werden kann grundsätzlich, wer unter anderem seit mindestens fünf Jahren seinen rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat, sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes bekennt, seinen Lebensunterhalt ohne öffentliche Unterstützung bestreitet, nicht wegen einer Straftat verurteilt wurde, ausreichende Deutschkenntnisse mit dem Sprachniveau B 1, sowie die staatsbürgerlichen Kenntnisse im Rahmen eines Einbürgerungstests nachweisen kann. Durch die Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes, welche zum 27.06.2024 in Kraft trat, wurde der Einbürgerungsprozess erleichtert und es ist möglich, die bisherige Staatsangehörigkeit bei zu behalten. Seit in Kraft treten der Gesetzesänderung 27.06.2024 erwirbt ein in Deutschland geborenes Kind ausländischer Eltern automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil bei der Geburt seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt.
Informationen zum Einbürgerungsrecht erhalten Interessierte bei der Einbürgerungsstelle der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis, Telefon 06761 82-324 oder per Mail an einbuergerung@rheinhunsrueck.de.