Erste Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) in Rheinland-Pfalz - Bisher kein Fall im Rhein-Hunsrück-Kreis
Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass eine besondere Vorsorge bezüglich der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nach dem Auftreten erster Fälle in Rheinland-Pfalz besteht. In Hessen wurde erstmals Mitte Juni 2024 im Kreis Groß-Gerau bei einem Wildschwein die Afrikanische Schweinepest festgestellt. Das kranke Tier wurde in unmittelbarer Nähe zur Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz erlegt. Zwischenzeitlich wurden in Hessen weitere Wildschwein-Kadaver gefunden, die positiv auf ASP getestet wurden. Es findet seitdem eine großangelegte Kadaversuche statt.
Zwischenzeitlich hat die Afrikanische Schweinepest Rheinland-Pfalz erreicht: Am 6. Juli 2024 wurden auch im Landkreis Alzey-Worms zwei Wildschweine gefunden, bei denen das Virus der Afrikanischen Schweinepest bestätigt worden ist.
Durch das Auftreten von ASP-Fällen in Rheinland-Pfalz beobachtet das Veterinäramt der Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises im Austausch mit den zuständigen Institutionen und Verbänden die aktuelle Lage. Bisher ist kein Fall im Rhein-Hunsrück-Kreis bekannt, ein Auftreten der Afrikanischen Schweinepest in den kommenden Wochen ist aufgrund einer dynamischen Entwicklung in den betroffenen Landkreisen in Hessen und Rheinland-Pfalz grundsätzlich allerdings möglich.
Was ist die Afrikanische Schweinepest?
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine Viruserkrankung, die bei Haus- und Wildschweinen auftritt. Die Übertragung erfolgt durch Kontakt von einem infizierten Schwein zu einem anderen Schwein oder durch das Blut bzw. Kadaver infizierter Tiere. Das Virus der Afrikanischen Schweinepest kann in Fleischerzeugnissen aus Schweinefleisch viele Monate überleben, die Übertragung ist daher auch möglich, wenn Schweine Essensreste zu sich nehmen, die infizierte Fleischprodukte z.B. auch Wurst oder Schinken enthalten.
Ist die Afrikanische Schweinepest gefährlich für andere Tiere oder den Menschen?
Der Erreger der Afrikanischen Schweinepest ist für den Menschen ungefährlich. Eine Gefahr der Übertragung auf den Menschen oder auf andere Tierarten als Schweine besteht nicht.
Welche Krankheitssymptome treten bei infizierten Tieren auf?
Bei Schweinen verläuft die Erkrankung fast immer tödlich.
Die klinischen Anzeichen bei den Haus- und Wildscheinen bestehen in hohem Fieber, Appetitlosigkeit, Magen-Darm-Problemen, Atemwegsproblemen. Es treten Blaufärbungen (vorwiegend bei Erregung) auf, es kommt auch zum Festliegen oder zu unspezifischen Symptomen. Zudem treten plötzliche Todesfälle auf.
Gibt es Möglichkeit zum Schutz vor Erkrankung, beispielsweise durch Impfung?
Eine Impfung gegen die Afrikanische Schweinepest gibt es nicht.
Welche Gebiete sind aktuell betroffen und welche Maßnahmen werden ergriffen?
In Rheinland-Pfalz sind bislang Fälle in den Landkreisen Mainz-Bingen und Alzey-Worms bekannt, dort wurden Sperrzonen bezüglich der Afrikanischen Schweinepest eingerichtet. In diesen Sperrzonen gelten bestimmte Restriktionen, die der Prävention der weiteren Ausbreitung der Tierseuche dienen. Seuchenbekämpfungsmaßnahmen bestehen u.a. aktuell in diesen Sperrzonen in einem allgemeinen Jagdverbot, Leinenpflicht für Hunde und strengen Hygienevorschriften für Schweinehalter. So dürfen keine Schweine in das betroffene Gebiet gebracht oder herausgebracht werden.
Außerdem gibt es Regelungen für das Verbringen von Erzeugnissen von Schweinen aus dem betroffenen Gebiet. Auch erfolgt eine großangelegte Kadaversuche.
Was können Schweinehalter tun?
Die wichtigsten Maßnahmen sind die Eindämmung der Seuchenausbreitung und die Verhinderung eines Eintrages in die Hausschweinepopulation. Der Zutritt zu Schweinehaltungen ist auf den allernötigsten Kontakt zu beschränken.
Der wichtigste Schutz der schweinehaltenden Betriebe ist die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen in ebendiesen. Schweinehalter, die gleichzeitig Jäger sind, sollten allergrößte Vorsichtsmaßnahmen ergreifen.
Was müssen Jäger beachten?
Kontakte zu schweinehaltenden Betrieben sollten vermieden werden. Alle Gegenstände, die mit Schwarzwild, Blut, Kot, Körperflüssigkeiten oder Geweberesten von Schwarzwild in Kontakt gekommen sind, sollten gründlich gereinigt und desinfiziert werden.
Nach Möglichkeit sollte verhindert werden, dass Jagdhunde direkten Kontakt zu Fallwild und erlegten Wildschweinen haben.
Das Virus der Afrikanischen Schweinepest kann durch Waschen in der Waschmaschine mit mindestens 56 Grad über 70 Minuten bzw. 60 Grad über 20 Minuten deaktiviert werden.
Jagdtrophäen aus betroffenen Regionen dürfen nur nach entsprechender Behandlung mitgebracht werden. Die Mitnahme von Schweinefleisch aus betroffenen Gebieten (Haus- und Wildschweine) ist verboten.
Jäger sollten in ihren Revieren auf Wildschweinkadaver achten und jeden Wildschweinkadaver, jedes verunfallte Wildschwein sowie jedes erlegte Wildschwein, das vor dem Abschuss ein auffälliges Verhalten gezeigt hat oder Auffälligkeiten an den Organen aufweist, beproben.
Informationen und Material zur Probennahme erhalten Jäger im Veterinäramt der Kreisverwaltung.
Die Beprobung von Fall- und Unfallwild ist von höchster Bedeutung, da nur bei einem frühzeitigen Erkennen der Seuche frühestmöglich Gegenmaßnahmen ergriffen werden können.
Aktuell sind keine amtlich festgestellten Fälle der Afrikanischen Schweinepest im Rhein-Hunsrück-Kreis bekannt.
Beim Fund von toten Wildschweinen bittet das Veterinäramt der Kreisverwaltung um unverzügliche Mitteilung:
Kontakt Veterinäramt: vetamt@rheinhunsrueck.de
Telefon 06761/ 82 811 oder 06761/ 82 810