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Eignungsüberprüfungen (Entzug / Neuerteilung der Fahrerlaubnis)

Inhaber und Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen unter anderem geistig, körperlich und charakterlich zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sein.

Bestehen Zweifel an der Kraftfahreignung, kann die Behörde fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen von der Anordnung ärztlicher Untersuchungen, über die Forderung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung bis hin zur Entziehung der Fahrerlaubnis treffen.

Gründe für das Ergreifen solcher Maßnahmen können unter anderem sein: Besitz / Konsum von Betäubungsmitteln, körperliche Einschränkungen, Erkrankungen, Alkoholabhängigkeit, Straftaten, die mit einem erhöhten Aggressionspotential einhergehen.

Die Entziehung der Fahrerlaubnis kann darüber hinaus im Rahmen eines Strafverfahrens von einem Gericht entzogen werden.

Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gerichtsurteil oder durch die Fahrerlaubnisbehörde entzogen oder Sie haben freiwillig auf Ihre Fahrerlaubnis verzichtet, müssen Sie die Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen.

Unterlagen für die Klassen AM, A, A1, A2, B, BE, L und T

  • Ein aktuelles biometrisches Passbild,
  • Beantragung eines aktuellen Führungszeugnisses bei der zuständigen Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung (Angabe des Grundes für Ausstellung: „Neuerteilung einer Fahrerlaubnis“ muss ersichtlich sein; Belegart: O),
  • Persönliche Abgabe der Unterschrift unter Vorlage des Personalausweises bei der Fahrerlaubnisbehörde des Rhein-Hunsrück-Kreises,
  • Teilnahmebescheinigung für den Lehrgang „Erste Hilfe“
  • eine Sehtestbescheinigung (Optiker), die nicht älter als 2 Jahre ist.

Unterlagen für die Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 und D1E

  • Ein aktuelles biometrisches Passbild,
  • Beantragung eines aktuellen Führungszeugnisses bei der zuständigen Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung (Angabe des Grundes für Ausstellung: „Neuerteilung einer Fahrerlaubnis“ muss ersichtlich sein; Belegart: O),
  • Persönliche Abgabe der Unterschrift unter Vorlage des Personalausweises bei der Fahrerlaubnisbehörde des Rhein-Hunsrück-Kreises,
  • Teilnahmebescheinigung für den Lehrgang „Erste Hilfe“
  • Untersuchung des Sehvermögens gemäß § 12 Abs. 6 FeV in Verbindung mit Nr. 2 der Anlage 6 zu den §§ 12, 48 Abs. 4, 5 FeV, die nicht älter als 2 Jahre ist,
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung gemäß § 11 Abs. 9 FeV in Verbindung mit Nr. 1 der Anlage 5 zu den § 11 Abs. 9, § 48 Abs. 4, 5 FeV, die nicht älter als 1 Jahr ist,
  • Bei den Klassen D, D1, DE und D1E zusätzliche eine Bescheinigung nach § 11 Abs. 9 FeV in Verbindung mit Nr. 2 der Anlage 5 zu den § 11 Abs. 9, § 48 Abs. 4, 5 FeV, die nicht älter als ein Jahr ist.

Eine neue Fahrerlaubnis darf erst erteilt werden, wenn die Überprüfung Ihres Antrages unter anderem ergeben hat, dass Sie körperlich, geistig und charakterlich wieder zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind.

Wir weisen darauf hin, dass die Antragsprüfung einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis sollten Sie daher mindestens 8 Wochen vor Ablauf einer gerichtlichen Sperre oder dem Ende eines möglichen Alkohol- oder Betäubungsmittelabstinenzprogramms erfolgen.

Unter anderem nach dem Konsum von Betäubungsmitteln oder der Teilnahme am Straßenverkehr mit über 1,6 Promille Blutalkohol ist zur Beurteilung Ihrer Fahreignung die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens erforderlich. Um möglichst ein Gutachten zu erhalten, in dem die Neuerteilung der Fahrerlaubnis befürwortet werden kann, sind einige Punkte zu beachten:


Medizinisch-psychologische Untersuchung Alkohol

Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis beispielsweise aufgrund einer Trunkenheitsfahrt mit über 1,6 Promille Blutalkohol geführt, wird grundsätzlich vor Neuerteilung und nach Antragstellung und Prüfung der Aktenlage die Beibringung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung angeordnet. Die Kosten für die Untersuchungen sind von dem Betroffenen zu tragen.

Die MPU gliedert sich in drei Teile: den medizinischen Teil, den psychophysiologischen Leistungstest und das psychologische Untersuchungsgespräch; die Reihenfolge der Untersuchungen ist nicht festgelegt.

Medizinische Untersuchung: Im Rahmen der ärztlichen Untersuchung wird geprüft, ob körperliche Mängel gegen eine Teilnahme am Straßenverkehr sprechen.

Leistungstests: Mit Hilfe psychophysiologischer Leistungstests wird u. a. die Sinneswahrnehmung, die Reaktionsschnelligkeit und -genauigkeit und die Belastbarkeit des Probanden überprüft. Aus verschiedenen anerkannten Testverfahren für unterschiedliche Eignungsprobleme wählt jede Begutachtungsstelle ihre Tests aus.

Psychologisches Untersuchungsgespräch: Im Rahmen des Gesprächs muss es zu einer selbstkritischen Auseinandersetzung mit den Auffälligkeiten der Vergangenheit kommen. Eine stabile Verhaltensänderung muss dargestellt und belegt werden. Der Gutachter bewertet in diesem Gespräch die Antworten in der Gesamtheit und nicht einzelne Antworten isoliert. Entscheidend ist die individuelle Glaubwürdigkeit.

Es wird in der Untersuchung herauszuarbeiten sein, wie ausgeprägt Ihr problematischer Umgang mit Alkohol ist bzw. war. In jedem Fall ist es sinnvoll, sich schnellstmöglich in verkehrspsychologische Beratung zu begeben, um sich in persönlichen Gesprächen über die Hintergründe Ihres übermäßigen Alkoholkonsums klar zu werden. Ferner kann im Rahmen einer entsprechenden Vorbereitung die Frage geklärt werden, ob die Erbringung von Abstinenzbelegen erforderlich ist. In der Anlage ist eine Liste mit entsprechenden Beratungsangeboten beigefügt.

Die Beantragung der neuen Fahrerlaubnis ist erst zum Ende der Aufarbeitung sinnvoll.

Medizinisch-psychologische Untersuchung Betäubungsmittel

Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis aufgrund des Konsums von Betäubungsmitteln entzogen bzw. haben Sie freiwillig auf Ihre Fahrerlaubnis verzichtet, wird grundsätzlich vor Neuerteilung und nach Antragstellung und Prüfung der Aktenlage die Beibringung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung angeordnet. Die Kosten für die Untersuchungen sind von dem Betroffenen zu tragen.

Die MPU gliedert sich in drei Teile: den medizinischen Teil, den psychophysiologischen Leistungstest und das psychologische Untersuchungsgespräch; die Reihenfolge der Untersuchungen ist nicht festgelegt.

Medizinische Untersuchung: Im Rahmen der ärztlichen Untersuchung wird geprüft, ob körperliche Mängel gegen eine Teilnahme am Straßenverkehr sprechen.

Leistungstests: Mit Hilfe psychophysiologischer Leistungstests wird u. a. die Sinneswahrnehmung, die Reaktionsschnelligkeit und -genauigkeit und die Belastbarkeit des Probanden überprüft. Aus verschiedenen anerkannten Testverfahren für unterschiedliche Eignungsprobleme wählt jede Begutachtungsstelle ihre Tests aus.

Psychologisches Untersuchungsgespräch: Im Rahmen des Gesprächs muss es zu einer selbstkritischen Auseinandersetzung mit den Auffälligkeiten der Vergangenheit kommen. Eine stabile Verhaltensänderung muss dargestellt und belegt werden. Der Gutachter bewertet in diesem Gespräch die Antworten in der Gesamtheit und nicht einzelne Antworten isoliert. Entscheidend ist die individuelle Glaubwürdigkeit.

Im Rahmen der MPU wird herauszuarbeiten sein, wie ausgeprägt Ihr problematischer Umgang mit Betäubungsmitteln oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes ist bzw. war. In jedem Fall ist es sinnvoll, sich schnellstmöglich in verkehrspsychologische Beratung zu begeben, um sich in persönlichen Gesprächen über die Hintergründe Ihres Drogenkonsums klar zu werden.

Darüber hinaus wird es notwendig sein über einen Zeitraum von mindestens 6 bzw. 12 Monaten (die Dauer hängt im Einzelfall von der diagnostischen Einordnung der Konsumintensität ab) in Form ärztlicher Untersuchungen (Drogenkontrollprogramm) den Nachweis (Abstinenznachweis) zu führen, dass Sie keine illegalen Substanzen mehr konsumieren. Dazu werden in der Regel mindestens sechs Urinuntersuchungen auf Drogenrückstände herangezogen, die rechtsmedizinischen Anforderungen genügen müssen. Diese Drogenscreenings sind daher kurzfristig (unvorhersehbar), unter Aufsicht und über das gesamte Drogenspektrum durchzuführen. Außerdem erfolgt die Untersuchung des Urins durch ein zertifiziertes Labor. Alternativ können Sie auch Haarproben (max. 6 cm Länge) für eine Haaranalyse abnehmen lassen, wenn der letzte Drogenkonsum bereits längere Zeit zurückliegt und Ihre Haare nicht behandelt worden sind.

Die Beantragung der neuen Fahrerlaubnis ist erst zum Ende der Aufarbeitung sinnvoll.

Wichtig: Bei jedem Antrag handelt es sich um eine Einzelfallprüfung; die hier genannten Informationen sollen nur einen Überblick verschaffen.

Für Vorsprachen bitten wir unbedingt telefonisch einen Termin zu vereinbaren!


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