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Datum: 30.06.2021

EULLa-Antragsverfahren 2021 eröffnet

Landwirtinnen und Landwirte sowie Winzerinnen und Winzer können bis zum 16. Juli 2021 Förderanträge für Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen und zur Förderung des Ökologischen Landbaus stellen.

Der Übergang in die neue Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik steht bevor, daher werden Neuanträge für Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger mit einem Verpflichtungszeitraum von zwei Jahren angeboten. Auslaufende Altverpflichtungen können für ein Jahr verlängert werden.

Über das Programm „EULLa“ (Entwicklung von Umwelt, Landwirtschaft und Landschaft) werden insgesamt 16 Teilmaßnahmen einschließlich der Förderung des ökologischen Landbaus und von fünf Vertragsnaturschutzmaßnahmen gefördert.

Förderanträge können für die folgenden Programmteile gestellt werden:

  • Einführung und Beibehaltung der ökologischen Wirtschaftsweise
    im Unternehmen,
  • Umweltschonende Steil- und Steilstlagenbewirtschaftung,
  • Anlage von Gewässerrandstreifen,
  • Anlage von Saum- und Bandstrukturen,
  • Beibehaltung von Untersaaten und Zwischenfrüchten über den Winter,
  • Umwandlung von Acker in Grünland,
  • Umweltschonende Grünlandbewirtschaftung im Unternehmen und tiergerechte Haltung auf Grünland,
  • Grünlandbewirtschaftung in den Talauen der Südpfalz,
  • Alternative Pflanzenschutzverfahren,
  • Biotechnischer Pflanzenschutz im Weinbau,
  • Vielfältige Kulturen im Ackerbau,
  • Vertragsnaturschutz Grünland,
  • Vertragsnaturschutz Kennarten,
  • Vertragsnaturschutz Acker,
  • Vertragsnaturschutz Weinberg sowie
  • Vertragsnaturschutz Streuobst.

Zur Förderung der Biodiversität in der Agrarlandschaft tragen unter anderem die landwirtschaftlichen Programmteile Anlage von Saum- und Bandstrukturen auf Ackerflächen, die vielfältigen Kulturen im Ackerbau, die umweltschonende Bewirtschaftung des Grünlandes im Unternehmen sowie die Umstellung auf eine ökologische Bewirtschaftung bei. Insbesondere bei der Anlage von Blühstreifen legen die Landwirtinnen und Landwirte Nahrungsquellen für Bienen und andere Insekten an und leisten somit einen wichtigen Beitrag für die Artenvielfalt in der Agrarlandschaft.

Mit den Angeboten im Vertragsnaturschutz wird weiterhin der kooperative Naturschutz im Sinne des Leitziels „Naturschutz durch landwirtschaftliche Nutzung“ in den Mittelpunkt gesetzt. Dabei wird das Engagement von Landwirtinnen und Landwirten, Winzerinnen und Winzern für den betrieblichen Naturschutz honoriert. Zu den geförderten Maßnahmen gehören zum Beispiel der Erhalt und die Entwicklung extensiv genutzter, kräuterreicher Wiesen, von Streuobstwiesen oder wildkrautreichen Ackersäumen als Lebensräume für Wildbienen, Schmetterlinge oder Wiesenvögel, aber auch die Erhaltung der Kulturlandschaft in den von der Nutzungsaufgabe bedrohten Weinbergslagen an der Mosel und im Mittelrheintal. Die im Vertragsnaturschutz beantragten Flächen werden auf naturschutzfachliche Eignung geprüft. Eine positive Begutachtung ist Voraussetzung für die Förderung.

Über Einzelheiten zu den Programteilen können sich Interessenten informieren unter: www.agrarumwelt.rlp.de sowie bei der Kreisverwaltung.

Ansprechpersonen bei der Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises sind

Benno Rockenbach, Telefon 06761 82 830 für die landwirtschaftlichen Programmteile sowie Angelika Rink, Telefon 06761 82-835, und Tanja Huhn, Telefon 06761 82-832, für die Naturschutzprogrammteile.

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