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Datum: 20.10.2022

Der Lappen geht, die Karte kommt!

Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen Zug um Zug in einen neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden.

Alle Papierführerscheine und älteren Kartenführerscheine ohne Gültigkeitsdatum (Feld 4b auf der Vorderseite des Führerscheines) werden ersetzt.

Seit dem 19. Januar 2013 werden nur noch befristete Kartenführerscheine ausgestellt. Diese sind für 15 Jahre gültig und müssen dann erneuert werden. Eine erneute Prüfung ist hierfür grundsätzlich nicht erforderlich, es findet lediglich ein Dokumentenumtausch statt.

Wenn Sie einen Papierführerschein (rosa oder grau) besitzen, richtet sich die Umtauschfrist nach Ihrem Geburtsjahr.

Geburtsjahr Umtausch bis
Vor 1953 19. Januar 2033
1953 bis 1958 19. Juli 2022
1959 bis 1964 19. Januar 2023
1965 bis 1970 19. Januar 2024
1971 oder später 19. Januar 2025

Wenn Sie einen Kartenführerschein besitzen, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr (Feld 4a auf der Vorderseite Ihres Führerscheines).

Ausstellungsjahr Umtausch bis
1999 bis 2001 19. Januar 2026
2002 bis 2004 19. Januar 2027
2005 bis 2007 19. Januar 2028
2008 19. Januar 2029
2009 19. Januar 2030
2010 19. Januar 2031
2011 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013 19. Januar 2033

Erforderliche Unterlagen für den Umtausch:
- Aktuelles biometrisches Passbild
- Gültiges Ausweisdokument
- Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, wenn der Führerschein nicht von der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück ausgestellt wurde (gilt nur bei rosa oder grauen Führerscheinen)

Umtauschen können Sie Ihren Führerschein bei der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis oder bei Ihrer Verbandsgemeindeverwaltung bzw. Stadtverwaltung Boppard.

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