Der Lappen geht, die Karte kommt!
Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen Zug um Zug in einen neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden.
Alle Papierführerscheine und älteren Kartenführerscheine ohne Gültigkeitsdatum (Feld 4b auf der Vorderseite des Führerscheines) werden ersetzt.
Seit dem 19. Januar 2013 werden nur noch befristete Kartenführerscheine ausgestellt. Diese sind für 15 Jahre gültig und müssen dann erneuert werden. Eine erneute Prüfung ist hierfür grundsätzlich nicht erforderlich, es findet lediglich ein Dokumentenumtausch statt.
Wenn Sie einen Papierführerschein (rosa oder grau) besitzen, richtet sich die Umtauschfrist nach Ihrem Geburtsjahr.
Geburtsjahr | Umtausch bis |
Vor 1953 | 19. Januar 2033 |
1953 bis 1958 | 19. Juli 2022 |
1959 bis 1964 | 19. Januar 2023 |
1965 bis 1970 | 19. Januar 2024 |
1971 oder später | 19. Januar 2025 |
Wenn Sie einen Kartenführerschein besitzen, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr (Feld 4a auf der Vorderseite Ihres Führerscheines).
Ausstellungsjahr | Umtausch bis |
1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 |
2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
2012 bis 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
Erforderliche Unterlagen für den Umtausch:
- Aktuelles biometrisches Passbild
- Gültiges Ausweisdokument
- Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, wenn der Führerschein nicht von der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück ausgestellt wurde (gilt nur bei rosa oder grauen Führerscheinen)
Umtauschen können Sie Ihren Führerschein bei der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis oder bei Ihrer Verbandsgemeindeverwaltung bzw. Stadtverwaltung Boppard.