Das Antragsverfahren Agrarförderung 2026 ist gestartet
Landwirtinnen und Landwirte sowie Winzerinnen und Winzer können bis zum 15. Mai 2026 Anträge zur Agrarförderung 2026 für die Direktzahlungen, Ökoregelungen, gekoppelte Tierprämien, Ausgleichszulage sowie die Weitergewährung für die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen und des Ökologischen Landbaus stellen.
Mit dem Start des Antragsverfahrens zur Agrarförderung 2026 werden die landwirtschaftlichen Betriebe nach den Regelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) gefördert.
Der vollständige Antrag für das diesjährige Antragsverfahren ist bis spätestens 15. Mai 2026 in LEA abzusenden. Zur Unterstützung der Antragstellerinnen und Antragssteller stehen Informationen und Hilfsmaterialen auf der LEA-Startseite sowie innerhalb des Antrags zur Verfügung.
Alle Antragstellerinnen und Antragsteller, die in den Vorjahren einen Antrag auf Agrarförderung in LEA gestellt haben, können ihren diesjährigen Antrag mit den ihnen bekannten Zugangsdaten über LEA bearbeiten und abgeben. Neue Antragstellerinnen und Antragsteller können bei der Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises, Sachgebiet Landwirtschaft und Weinbau, einen Zugang zu LEA beantragen.
Dienstleister haben die Möglichkeit, sich im LEA-Dienstleisterportal zu registrieren, damit Betriebsleiter und Betriebsleiterinnen ihnen Anträge in ihrem Auftrag zur Bearbeitung zuweisen können.
Die Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises bietet auch in diesem Jahr wieder Hilfestellungen bei dem Antragsverfahren, beispielsweise mit Hilfe des Team Viewers, an. Demovideos, Fragen und Antworten sowie Anleitungen zum eAntrag sind unter lea.rlp.de zu finden.
Fragen beantwortet das Personal des Sachgebietes Landwirtschaft und Weinbau gerne: Telefon 06761 82-830 bis -837.
Sollte die Hilfestellung über Computer oder Telefon nicht zum Erfolg führen, sind nach vorheriger Terminvereinbarung auch persönliche Vorsprachen möglich.
Außerdem können sich Antragstellerinnen und Antragsteller zur Unterstützung auch an entsprechende Dienstleister wenden.