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Datum: 29.07.2022

Bundesministerium fördert Drohnen zur Rehkitzrettung

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert Investitionen in Drohnen, die zur Rehkitzrettung eingesetzt werden. Die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis verweist auf die aktuell laufende Fördermaßnahme. „Der Einsatz von Drohnen mit einer Wärmebildkamera zur Rehkitzrettung hat sich im Rhein-Hunsrück-Kreis bereits mehrfach bewährt“, erklärt Landrat Volker Boch. „Um junge Tiere vor dem Mähtod zu bewahren, lohnt sich der Einsatz dieser Drohnentechnologie.“

Wie das Ministerium ausführt, kommt es beim Mähen von Grünland- und Ackerfutterflächen immer wieder zu Verletzungen oder dem sogenannten Mähtod von Wildtieren, insbesondere von Rehkitzen, die sich auf den landwirtschaftlichen Flächen verstecken. Auch die Nutztiere im Stall würden, so führt das BMEL weiter aus, später durch das kontaminierte Futter gefährdet. Die aktuell beste Möglichkeit zur Unfallvermeidung sei der Einsatz von Drohnen mit Wärmebildtechnik.

Deshalb hat das BMEL ein Förderprogramm für die Förderung von Drohnen mit Wärmebildkameras auf den Weg gebracht. Antragsberechtigt sind eingetragene Kreisjagdvereine, Jägervereinigungen auf Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins oder in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts oder andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene, zu deren Aufgaben die Pflege und Förderung des Jagdwesens oder die Rettung von Wildtieren, vorrangig von Rehkitzen, bei der Wiesenmahd (sog. Kitzrettungsvereine) gehören.

Förderfähig sind Drohnen, die mindestens die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Echtbildkamera mit integrierter/kompatibler Wärmebildkamera
  • Mindestflugzeit von 20 Minuten
  • Home-Return-Funktion

Die Förderquote des Bundes ist auf 60 Prozent der Investitionskosten und die maximale Förderhöhe auf 4.000 € pro Drohne festgelegt. Je antragstellender Person werden maximal zwei Drohnen gefördert. Die Teilnahme an der Fördermaßnahme kann bis zum 1. September 2022 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragt werden.

Weitere Informationen sowie das Antragsportal der BLE gibt es unter www.bmel.de/rehkitze und www.ble.de/rehkitzrettung.

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