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Datum: 23.11.2021

Biosicherheitsmaßnahmen im Rahmen der Geflügelpestvorsorge

Mit dem einsetzenden Vogelzug steigt leider auch die Gefahr der Ausbreitung der Geflügelpest oder auch bekannt als Vogelgrippe.

So wurde letzte Woche erstmalig für diese Saison in Rheinland-Pfalz, genauer im Westerwald Kreis, die Geflügelpest bei verendeten Wildvögeln nachgewiesen.

Die Geflügelpest ist eine für Geflügel hochansteckende Virusinfektion. Infizierte Tiere sterben in der Regel. Wird Geflügelpest in einer Geflügelhaltung festgestellt, so müssen die Tiere getötet werden.

Die Kreisverwaltung empfiehlt deshalb allen Geflügelhaltern, im eigenen Interesse und zum Schutz ihrer Tiere, folgenden Biosicherheitsmaßnahmen unbedingt zu beachten und umzusetzen:

-       Geflügel sollte möglichst keinen Kontakt zu Wildvögeln haben.

-       Geflügel darf nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert und getränkt werden.

-       Auf Grünfutter von Äckern, Wiesen und Gärten sollte unbedingt verzichtet werden

-       Bei gehäuften Todesfällen, bzw einem erheblichen Rückgang der Legeleistung, ist der Bestand unverzüglich auf Geflügelpest zu untersuchen und das Veterinäramt zu verständigen.

-       Jede Geflügelhaltung – unabhängig von der Größe des Bestandes – muss beim Veterinäramt angemeldet sein. Das gilt für Hühner, Puten, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Wachteln und Laufvögel wie Strauße, Nandus oder Emus. Geflügelhaltungen, die bisher nicht gemeldet sind, sind unverzüglich nachzumelden.

Ebenfalls werden alle Bürger und Bürgerinnen dazu aufgerufen, verendete Wasser- und Greifvögel an das Veterinäramt zu melden. Verendete oder krank erscheinende Tiere sollten nicht berührt, eingefangen oder vom Fundort verbracht werden, um eine Verschleppung der Erkrankung zu vermeiden.

Für Rückfragen oder Meldungen betreffend der Geflügelpest wenden Sie sich bitte an die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis, Veterinärdienst, Herrn Schellen, Telefon 06761 82800 oder Frau Fieweger 06761 82810

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