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Datum: 05.08.2021

Ausweitung des Gültigkeitsgebietes des VRM-Gästetickets auf Ziele im westlichen Bereich des hessischen Rhein-Main-Verkehrsverbundes

VRM-Gästeticket: Nun auch attraktive Freizeitziele im westlichen Hessen erreichbar

Das VRM-Gästeticket berechtigt Übernachtungsgäste, während ihres Aufenthaltes den öffentlichen Personennahverkehr im Gebiet des VRM unentgeltlich zu benutzen. Es wird von den teilnehmenden Beherbergungsbetrieben bei der Anreise ausgestellt und erreichte vor Corona im Jahr 2019 mit über 900.000 Stück seine bisherige Höchstmarke.

Um die Attraktivität des VRM-Gästetickets weiter zu steigern und die Nutzung des ÖPNV auch im Tourismus zu fördern, konnte in Verhandlungen mit dem benachbarten Rhein-Main-Verkehrsverbund eine Regelung gefunden werden, mit der Inhaber von VRM-Gästetickets nun auch touristisch überaus attraktive Ziele im hessischen Nachbarraum des VRM ansteuern können. Es handelt sich um eine innovative Initiative, die den Wettbewerbsvorteil des ÖPNV gegenüber dem motorisierten Individualverkehr (MIV) in der Ferien- und Urlaubsregion „Weltkulturerbe Oberes Mittelreintal“ stärken soll.

Seit dem 1. August 2021 gelten die VRM-Gästetickets nun auch für Fahrten zu den hessischen Bahnhöfen Lorchhausen, Lorch, Assmannshausen, Rüdesheim am Rhein, Geisenheim, Oestrich-Winkel und Hattenheim. Übernachtungsgäste mit VRM-Gästeticket können sämtliche Busse und Bahnen im sog. „RMV-Gebiet 63“, das die Gemeinden Lorch, Rüdesheim, Geisenheim und Oestrich-Winkel umfasst, ohne Zusatzzahlung nutzen.

Möchten Sie mehr über den VRM und seine Angebote wissen? Unter 0800 5 986 986 (kostenfrei, täglich von 8 bis 20 Uhr) oder www.vrminfo.de erhalten Sie weitere Informationen.

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