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Datum: 22.07.2021

Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot in Rheinland-Pfalz im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe in Rheinland-Pfalz

Der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz hat für das Land Rheinland-Pfalz eine Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsverbot nach der Straßenverkehrsordnung und der Ferienreiseverordnung erteilt.

Zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern im Zusammenhang mit den Rettungs- und Aufräumarbeiten sowie zur Versorgung der Bevölkerung aufgrund der Hochwasserkatastrophe in Rheinland-Pfalz ist das Führen von Lastkraftwagen über 7,5 t sowie von Anhängern hinter Lastkraftwagen an Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen gestattet.

Diese Regelung gilt auch für Leerfahrten, die in direktem Zusammenhang mit einem der vorgenannten Transporte stehen.

So können alle Kräfte für Aufräumarbeiten und die Zulieferung von Lebensmitteln und Hilfsgütern zur Versorgung der Bevölkerung in den schwer getroffenen Gebieten mobilisiert werden.

Die Ausnahmegenehmigung gilt bis zum 31. August 2021.

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