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Datum: 21.02.2023

Ausführung zum Bericht in der Rhein-Hunsrück-Zeitung am Samstag, 11. Februar 2023, »14 Kommunen weiter ohne Plan«

Die Rhein-Hunsrück-Zeitung stellt in dem Bericht vom 11. Februar 2023 dar, dass mehr als eineinhalb Jahre nach dem Extremhochwasser an der Ahr, noch immer 14 Landkreise/kreisfreie Städte in Rheinland-Pfalz – auch der Rhein-Hunsrück-Kreis – über keinen ‚Alarm- und Einsatzplan Hochwasser‘ verfügen. Weiter wird berichtet, dass laut Mitteilung des Innenministeriums erkennbar sei, dass in diesen Kommunen die Pläne jedoch in Bearbeitung seien. In neun der genannten Kommunen – auch im Rhein-Hunsrück-Kreis – würden die Pläne aber offenbar auch im Laufe des Jahres 2023 nicht vorliegen.

Dabei sind grundsätzlich die Planungen für Starkregenereignisse, wie es an der Ahr vorgelegen hat, und Hochwasserereignisse zu unterscheiden. Ein Starkregenereignis kann grundsätzlich an jedem Orte mit erheblichen Schäden und Folgen vorkommen, ein Hochwasserereignis in dem Ausmaß, dass es einer Planung eines Landkreises bedarf, lediglich an großen Flüssen. Daher wurde bei der Erarbeitung der Alarm- und Einsatzpläne für den Rhein-Hunsrück-Kreis die Priorität auf die Starkregenereignisse gelegt. Das Land gibt für diese Ereignisse keine Rahmen-Alarm- und Einsatzpläne vor.

Landrat Volker Boch stellt klar: „Der ‚Alarm- und Einsatzplan Hochwasser‘, der sich im Rhein-Hunsrück-Kreis ausschließlich auf den Rhein bezieht und damit auf ein anders gelagertes Ereignis zielt, ist aktuell in der Erstellung und wird bis Sommer 2023 fertiggestellt sein. Für den Fall eines extremen Starkregenereignisses, wie es auf eine unfassbare Weise im Juli 2021 an der Ahr eingetreten ist, liegt für den Rhein-Hunsrück-Kreis mit dem ,Alarm- und Einsatzplan Starkregen‘ eine aktuelle Handlungsanweisung vor. Diese wurde auch im vergangenen Spätjahr unter anderem zahlreichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern vorgestellt.“

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