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Datum: 18.10.2024

Appell an Pilzsammler und Waldbesucher: Sensibel sein beim Betreten des Waldes und Verschleppung des Erregers der Afrikanischen Schweinepest verhindern

Seitdem im Juni 2024 im Kreis Groß-Gerau bei einem Wildschwein erstmals die Afrikanische Schweinepest (ASP) festgestellt wurde, breitet sich die Krankheit unter Wildschweinen weiter aus. Mittlerweile sind in Rheinland-Pfalz mehrere Landkreise (Mainz-Bingen, Alzey-Worms, der Donnersbergkreis, der Rhein-Pfalz-Kreis und der Landkreis Bad Dürkheim) mit Sperrgebieten oder Seuchenausbrüchen und auch benachbarte Bundesländer wie Hessen und Baden-Württemberg betroffen. Bisher ist kein Fall im Rhein-Hunsrück-Kreis bekannt, die Kreisverwaltung setzt alles daran, dass ein Ausbruch in der Region vermieden wird. Dazu ist auch die Sensibilität der Bevölkerung gefragt.

Die Tierseuche ist zwar für Menschen ungefährlich, bei Haus- und Wildschweinen verläuft die Erkrankung aber fast immer tödlich, für Schweine ist ASP hochansteckend. Weitere Informationen zur ASP finden Interessierte auf der Homepage der Kreisverwaltung unter dem Stichwort „Tierseuchenbekämpfung“.

 

Insbesondere Personen, die einen beruflichen Umgang mit dem Wald oder Haus- oder Wildschweinen haben, sind aktuell sehr aufmerksam und treffen Vorsichtsmaßnahmen. Aber auch Menschen, die auf den ersten Blick keinen direkten Bezug zu Haus- oder Wildschweinen haben, können mithelfen und einen Beitrag zur Eindämmung des Virus leisten:

 

Was müssen Pilzsammler und Waldbesucher beachten?

Heimische Wälder sollten nur mit Schuhwerk, das vorher gereinigt wurde, betreten werden. Schuhwerk und Kleidung, das zuvor in Wäldern der Regionen, in denen die ASP festgestellt wurde, getragen wurde, sollte nicht in den hiesigen Wäldern genutzt werden. Auf das Befahren von Waldwegen sollte verzichtet werden, da der Erreger auch im Profil der Reifen weitergetragen werden kann. Außerdem sollten keine Lebensmittel oder Speisereste im Wald entsorgt werden, da die ASP auch sehr leicht über Lebensmittel übertragbar ist. 

 

Was ist beim Fund eines toten Wildschweins zu tun? 

Beim Fund eines toten Wildschweines bittet das Veterinäramt der Kreisverwaltung unverzüglich um Mitteilung des Fundes und Fundortes an die dafür freigeschaltete Servicehotline: 06761 82813. Der Fund darf nicht berührt werden, da alle Kadaverteile hochinfektiös sind und dadurch Erreger verschleppt werden können. 

 

Mit der Beachtung der Hinweise können Pilzsammler und Waldbesucher gerade in der Herbstsaison dazu beitragen, den Ausbruch der ASP zu verhindern. Das Veterinäramt der Kreisverwaltung dankt für diese Unterstützung!


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