Antragsverfahren für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen sind bis zum 27. Juni 2025 geöffnet
Die Antragsverfahren für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) sind geöffnet. Förderanträge für das Antragsverfahren können bis zum 27. Juni 2025 bei der Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises gestellt werden. Nachträglich eingereichte Unterlagen können nicht berücksichtigt werden. Personen, die Ihr Interesse bereits bekundet haben, hat die Kreisverwaltung schriftlich über die Antragstellung informiert und gleichzeitig Antragsvordrucke übersandt. Betroffene, die keine Antragsvordrucke erhalten haben, wenden sich bitte an die Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises.
Förderanträge können für die folgenden Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen gestellt werden:
- Einführung und Beibehaltung der ökologischen Wirtschaftsweise im Unternehmen,
- Umweltschonende Steil- und Steilstlagenbewirtschaftung,
- Anlage von Saum- und Bandstrukturen,
- Umwandlung von Acker in Grünland,
- Extensive Bewirtschaftung des Dauergrünlandes im Unternehmen,
- Alternative Pflanzenschutzverfahren,
- Biotechnischer Pflanzenschutz im Weinbau,
- Vielfältige Kulturen im Ackerbau,
- Vertragsnaturschutz Grünland,
- Vertragsnaturschutz Kennarten,
- Vertragsnaturschutz Acker,
- Vertragsnaturschutz Weinberg sowie
- Vertragsnaturschutz Streuobst.
Fachliche Fragen können mit den Beraterinnen und Beratern des Dienstleistungszentrums ländlicher Raum (DLR) Bad Kreuznach besprochen werden.
Einzelheiten zu den Programteilen sind unter www.agrarumwelt.rlp.de zu finden.
Ansprechpersonen bei der Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises, Fachbereich Landwirtschaft und Weinbau, sind Frau Huhn (montags, dienstags und mittwochs vormittags), Frau Rink und Frau Vogt (montags bis donnerstags vormittags).