Sprungziele
Inhalt
Datum: 28.04.2023

Antragsverfahren für die Antragstellung auf Gewährung einer Beihilfe für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen ab dem Pflanzjahr 2024 beginnt

Ab sofort können bis zum 31. Mai 2023 Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2024 gestellt werden. Dieses Programm bietet interessierten Winzerinnen und Winzern eine Chance, ihre Rebflächen bei der Wiederbepflanzung optimal an moderne Technik und zukünftige Markterfordernisse anzupassen.

Das Förderprogramm umfasst ein 2-teiliges Antragsverfahren.
Antragsverfahren Teil 1:
Antragszeitraum 2023: 2. bis 31. Mai 2023

Im Antragsverfahren Teil 1 müssen alle Flächen beantragt werden, für die eine Förderung durch die Umstrukturierung geplant ist, wenn sie im Herbst des Antragsjahres oder im Frühjahr des darauffolgenden Jahres gerodet werden sollen. Dies gilt auch für Flächen, die in Flurbereinigungsverfahren gerodet werden. Ebenfalls sind unbestockte Flächen, die mit Umwandlungsrechten bzw. Genehmigungen auf Wiederbepflanzung bestockt werden sollen, im Teil 1 zu melden.
Die Rodungsbescheide aus den Vorjahren verlieren ihre Gültigkeit, wenn die Rebflächen nicht gerodet wurden. Diese Flächen müssen dann erneut beantragt werden.

Unbestockte Flächen, die bereits Gegenstand eines Antrages Teil 1 waren und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben, müssen nicht erneut beantragt werden.
Im Antrag Teil 1 muss verbindlich eine Maßnahme für die Pflanzung gewählt werden.

Neuerungen gegenüber dem Vorjahr:

  • Für Pflanzungen ab 2024 werden die Maßnahmen „Veränderung der Zeilenbreite“ auch für das Anbaugebiet Nahe zugelassen.
  • In der Flachlage werden spezielle Maßnahmen für pilzwiderstandsfähige Sorten (Maß-nahme 16, 26, 36, 46) eingeführt. In allen anderen Maßnahmen werden die Pflanzungen von pilzwiderstandsfähigen Sorten ebenfalls gefördert.
  • In den Maßnahmen „flach und extensiv“ werden die Fördersätze geändert.

Der Antrag kann über das Weininformationsportal der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz (WIP) gestellt werden. Bei der elektronischen Antragsstellung in diesem Portal wird eine umfangreiche elektronische Unterstützung durch das System angeboten.
https://www.lwk-rlp.de/de/weinbau/service/wip-weininformationsportal/.
Sollte noch kein Zugang für das Weininformationsportal vorhanden sein, kann über „Registrierungsantrag“ ein entsprechender Antrag ausgefüllt und an die im Portal angegebene Nummer gefaxt oder per Post verschickt werden. Die Zugangsdaten werden in der Regel innerhalb von 2 bis 3 Arbeitstagen per Post zugestellt.

Die Antragsunterlagen können auch auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz heruntergeladen und zur Antragstel-lung genutzt werden:
https://mwvlw.rlp.de/de/themen/weinbau/foerderung/umstrukturierung/.

Auf dieser Internetseite ist auch das Merkblatt für das Antragsverfahren Teil 1 erhältlich. Es enthält viele wichtige Informationen zum Antragsverfahren sowie zu den einzelnen Maßnahmen und sollte vor der Antragstellung unbedingt gelesen werden.

Nach Durchführung der Vor-Ort-Kontrolle erhalten die Antragstellenden eine Nachricht, ob die Rodung auf den beantragten Flächen erfolgen kann. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen auf den Flächen keine Veränderungen vorgenommen werden. Die Benachrichtigung, dass gerodet werden kann, erfolgt voraussichtlich im Oktober durch die Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises, Fachbereich Landwirtschaft und Weinbau.

Antragsverfahren Teil 2:
Im Januar des geplanten Pflanzjahres erfolgt die Antragstellung Teil 2 in der entsprechenden Maßnahme, die im Antrag Teil 1 angezeigt wurde. Hier können nur Flächen beantragt werden, die auch bereits in einem Teil 1 aufgeführt wurden.

Ansprechpersonen bei der Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises, Fachbereich Landwirtschaft und Weinbau, sind Frau Huhn, E-Mail: tanja.huhn@rheinhunsrueck.de; Telefon 06761 82-832 und Frau Rink, E-Mail: angelika.rink@rheinhunsrueck.de; Telefon 06761 82-835.

nach oben zurück