Antragstellung Agrarförderung und Handel mit Zahlungsansprüchen
Das diesjährige Antragsverfahren Agrarförderung für Direktzahlungen, Weitergewährungsantrag EULLa (Entwicklung von Umwelt Landwirtschaft und Landschaft) sowie Steillagenförderung im Weinbau wird voraussichtlich im Laufe des Monats März eröffnet werden.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Wege. Hierzu benötigen die Antragstellenden ein Passwort.
Die Passwörter werden an alle Antragstellenden, die schon im letzten Jahr einen Antrag gestellt haben oder sich als Neueinsteiger*innen registriert haben, mit Beginn des Antragsverfahrens zugesandt.
Neueinsteiger*innen, die bis jetzt nicht am Verfahren teilgenommen haben und dieses Jahr einen Antrag auf Agrarförderung stellen wollen, sollten sich möglichst zeitnah mit dem Fachbereich Landwirtschaft in Verbindung setzen.
Wichtig ist es, wenn erforderlich, Zahlungsansprüche zu übertragen (Kauf, Verkauf). Es ist ratsam und geldlich lohnend, überschüssige Zahlungsansprüche, die zum Beispiel durch Flächenverluste oder Aufgabe des Betriebes frei werden, zu verkaufen bevor sie unentgeltlich eingezogen werden.
Landwirt*innen, die Zahlungsansprüche anbieten, können sich beim Fachbereich Landwirtschaft der Kreisverwaltung melden. Die Verkaufsangebote werden dort in einer Liste erfasst. Interessierte können diese Liste anfordern (per Telefon oder E-Mail) und so einen Kaufpartner/eine Kaufpartnerin finden.
Der Fachbereich Landwirtschaft wird auch in diesem schwierigen Jahr alles tun, um den Antragstellenden behilflich zu sein. Wenn Fragen bestehen und Hilfe notwendig ist, können die Antragstellenden sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden. Persönliche Kontakte sind aber nur mit Terminabsprache möglich.
Weitere Auskünfte erteilen das Personal der Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises, Fachbereich Landwirtschaft, unter den Rufnummern 06761 82-830 bis -836.