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Datum: 08.05.2025

Antragstellung Agrarförderung 2025 - Fristende beachten

Die diesjährigen Antragsverfahren Agrarförderung für Direktzahlungen, Öko-Regelungen, Tierprämien, Ausgleichszulage sowie die Weitergewährung für die Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen (AUKM) und des Ökologischen Landbaus enden mit Ablauf des 15. Mai 2025.

Der Landwirtschaftliche Elektronische Antrag (LEA) steht als Online-Antrag zur Verfügung. Der vollständige Antrag für das diesjährige Antragsverfahren ist bis spätestens 15. Mai 2025 in LEA abzusenden. Verspätete Anträge sind zwar teilweise bis einschließlich 31. Mai 2025 noch möglich, führen aber zu entsprechenden Kürzungen der Förderbeträge. Tierprämien-Förderanträge, die nach dem 15. Mai 2025 abgesendet werden, sind vollständig verfristet und führen zur Vollablehnung.

Fragen beantwortet das Personal des Fachbereichs Landwirtschaft und Weinbau der Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises gerne: Telefon 06761 82-830 bis -837.

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