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Datum: 01.04.2021

Antragstellung Agrarförderung 2021 hat begonnen

Das diesjährige Antragsverfahren Agrarförderung für Direktzahlungen, Weitergewährungsantrag EULLa (Entwicklung von Umwelt Landwirtschaft und Landschaft) sowie Steillagenförderung im Weinbau ist eröffnet.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Wege. Hierzu benötigen die Antragsteller*innen ein Passwort um den E-Antrag im Internet (www.eantrag.rlp.de) öffnen und bearbeiten zu können. Diese Passwörter sind an alle Antragsteller*innen, die schon im letzten Jahr einen Antrag gestellt haben oder sich als Neueinsteiger*innen registriert haben vor kurzer Zeit versandt worden.

Personen die einen Antrag auf Agrarförderung stellen wollen und noch kein Passwort haben, sollten sich umgehend mit der Kreisverwaltung in Verbindung setzen.

Demovideos, Fragen und Antworten sowie Anleitungen zum E-Antrag können unter www.eAntrag.rlp.de angeschaut werden. Dort kann auch die Antragsversion heruntergeladen werden.

Wichtig ist es, wenn erforderlich, Zahlungsansprüche zu übertragen (Kauf, Verkauf). Es ist ratsam und geldlich lohnend, überschüssige Zahlungsansprüche, die zum Beispiel durch Flächenverluste oder Aufgabe des Betriebes frei werden, zu verkaufen bevor sie unentgeltlich eingezogen werden.

Landwirt*innen, die Zahlungsansprüche anbieten, können sich beim Fachbereich Landwirtschaft der Kreisverwaltung melden. Die Verkaufsangebote werden dort in einer Liste erfasst. Interessierte können diese Liste anfordern (per Telefon oder E-Mail) und so einen Kaufpartner*innen finden.

In Anbetracht der Corona-Krise sind wir gezwungen persönliche Kontakte zu vermeiden bzw. auf das Allernotwendigste zu begrenzen.

Das bedeutet nicht, dass wir keine Hilfestellung mehr leisten können. Dies kann auf folgenden Wegen geschehen:

Mit Hilfe des TeamViewers können wir uns auf Ihren Bildschirm schalten und so bei Problemen effektiv helfen.

Wir sind telefonisch in den Dienstzeiten für Sie erreichbar. Bestimmt können wir auf diesem Wege schon einiges klären.

In Ausnahmefällen sind wir persönlich erreichbar. Hier aber bitte einen Termin vereinbaren.

Wir werden Ihnen nach wie vor alle notwendige Hilfestellung geben.

Sollten Sie sich nicht in der Lage sehen, den Antrag alleine zu erstellen oder ist Ihnen der Aufwand zu groß, bieten verschiedene Dienstleister die komplette Antragstellung als Dienstleistung an.

Wir bieten ab dem 15. April 2021 jeden Donnerstag bis zum Antragsende einen Dienstleistungsabend bis 18 Uhr an (nur nach Terminvereinbarung).

Weitere Auskünfte erteilt das Personal der Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises, Fachbereich Landwirtschaft, unter den Rufnummern 06761 82-830 bis -836.

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