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Datum: 19.05.2021

Anträge auf Agrarförderung 2021 - Fristende beachten

Das diesjährige Antragsverfahren Agrarförderung für Direktzahlungen, Weitergewährungsantrag EULLa (Entwicklung von Umwelt Landwirtschaft und Landschaft) sowie Steillagenförderung im Weinbau endet am 17. Mai 2021. Allerdings können Anträge noch verspätet bis zum 11. Juni 2021 eingereicht werden; der Förderbetrag wird jedoch entsprechend gekürzt.

Achtung: Der Antrag Agrarförderung gilt erst als eingereicht, wenn der Datenträgerbegleitschein (DBS) bei der Kreisverwaltung eingegangen ist.

Wichtig ist es auch, bis zum vorgenannten Zeitpunkt Zahlungsansprüche zu übertragen.

Landwirt*innen, die Zahlungsansprüche anbieten, können sich beim Fachbereich Landwirtschaft der Kreisverwaltung melden. Die Verkaufsangebote werden dort in einer Liste erfasst. Interessierte können diese Liste anfordern (per Telefon oder E-Mail) und so einen Kaufpartner*innen finden.

Weitere Auskünfte erteilen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises, Fachbereich Landwirtschaft, unter den Rufnummern 06761 82-830 bis -836.

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