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Datum: 23.09.2022

Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme aus Oberflächengewässern

Die Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises hat eine Allgemeinverfügung erlassen, um die Wasservorkommen in der Region zu schützen und jetzt die Möglichkeit zu schaffen, damit sich die Niederschläge der vergangenen Tage positiv auswirken können. Bis auf Weiteres gilt deshalb das Gebot, die Grundwasserbildung nach langen Wochen anhaltender Trockenheit zu stärken.

Nach dem extrem trockenen Sommer hat es im Zeitraum vom 26. August 2022 bis zum 19. September 2022 an der Wettermessstation Simmern / Wahlbach lediglich 52 l/m² zusätzlich geregnet. Diese geringe Regenmenge ist bei kaum einem Gewässer angekommen. Durch die Niederschläge erhalten die Böden die Möglichkeit, dass die oberen Bodenschichten für Niederschlagswasser aufnahmefähig werden. Eine Grundwasserneubildung kann nun erst beginnen, und dies erfordert Zeit.

Derzeit wird der gefallene Niederschlag von den nicht befestigten Flächen aufgesaugt. Der leichte Anstieg der Wasserstände in den Gewässern stammt daher vornehmlich von befestigten Flächen. Auf Grund der vorangegangenen Dürre ist dieses Wasser höher belastet als sonst üblich, beispielsweise durch Reifenabrieb, Brems- und Umweltstaub. Sichtbar wird diese Belastung durch die leichte Trübung in den Gewässern.

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