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Datum: 30.07.2021

Aktualisierung der Kreisrichtlinien zur Förderung außerschulischer Jugendbildung - Der Rhein-Hunsrück-Kreis baut seine Unterstützung für Kinder und Jugendliche aus

Die Richtlinien des Rhein-Hunsrück-Kreises zur Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der außerschulischen Jugendbildung wurden sowohl inhaltlich, als auch in der Höhe der möglichen Förderungen aktualisiert. Zukünftig erhalten die Veranstalter von Übernachtungsfreizeiten einen deutlich höheren Zuschuss zur Durchführung ihrer Maßnahmen. Ebenso wurde die Kreisförderung von u.a. Mitarbeiterschulungen, Politischer Jugendbildung und Ferienbetreuungsmaßnahmen erhöht. Neu im Förderprogramm aufgenommen sind ab sofort auch Familienfreizeiten mit Übernachtung, Tagesveranstaltungen und Seminare. Die Durchführung Integrativer Freizeiten soll durch die angepassten Rahmenbedingungen einer möglichen Förderung ausgebaut werden. Insgesamt zielt die attraktive Förderung darauf ab, Angebote der außerschulischen Jugendbildung auszubauen. Auch, um den besonderen Belastungen von Familien, Kindern und Jugendlichen in der Pandemie Rechnung zu tragen.

Zuschussberechtigt sind die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe und deren Mitgliedsverbände, also in der Regel die im Landkreis tätigen Jugendverbände und Vereine von z.B. Pfadfindern, Kirchen, Sport, Musik und Rettungsorganisationen. Zuschussberechtigt sind auch Träger von Maßnahmen, deren Bedarf in der Jugendhilfeplanung des Landkreises festgestellt wurde.

Die Aktualisierung der Kreisrichtlinie erfolgte aus der Praxis der Kinder- und Jugendarbeit heraus. Grundlegend waren ausführliche Einzelinterviews der Kreisjugendförderung mit Vertreter*innen der Jugendverbände im Rhein-Hunsrück-Kreis. Die zentralen Aussagen dieser Interviews wurden dann mit dem Arbeitskreis Jugend diskutiert und in die Überarbeitung der Kreisrichtlinie eingebracht. Eingebunden in den Arbeitskreis Jugend sind Vertreter*innen der Kinder- und Jugendarbeit, sowie die Jugendzentren im Landkreis.

Nähere Informationen zur Fördervoraussetzung und dem Förderrahmen erhalten Vereine und Verbände auf der Homepage des Landkreises www.kreis-sim.de oder bei der Kreisjugendförderung Rhein-Hunsrück-Kreis, Telefon 06761 82 509 oder 82 557, dagmar.petri@rheinhunsrueck.de

Ergänzende Zuschüsse für Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung können zudem über den Landesjugendring / das Landesjugendamt beantragt werden.

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