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Kindesschutz

Das Kreisjugendamt Simmern nimmt den Kinderschutz gemäß § 8a SGB VIII aktiv wahr, wenn ihm gewichtige Anhaltspunkte‘ für eine Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt werden. Diese können sich auf eine körperliche, sexuelle, seelische Misshandlung oder eine Vernachlässigung eines Kindes oder Jugendlichen beziehen.

Wenn Sie sich Sorgen machen, ob das Wohl eines Kindes oder eines/einer Jugendlichen bedroht ist, wenn Sie nicht wissen, wie Sie sich verhalten sollen, was Sie tun können, warten Sie nicht ab: holen Sie sich Unterstützung und fragen vertrauensvoll im Kreisjugendamt Simmern zwecks Beratung an. Gerne informieren wir Sie bei Kinderschutzangelegenheiten auch ohne Nennung Ihres Namens.

Kinder und Jugendliche können sich natürlich auch selbst an die Fachkräfte des Jugendamtes wenden.

Der Kindschutzbeauftragte ist außerdem in Fragen bezüglich der Rahmenvereinbarung nach §72 a SGB VIII (Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis im Ehrenamt) gerne für Sie da.

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