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Rückkehrhilfen und Ausreisepflicht

Internationale Organisation für Migration (IOM)

Soweit eine Förderung der freiwilligen Ausreise nicht im Rahmen der Rückkehrprogramme von Bund und Ländern „REAG und GARP“ über IOM möglich ist, kann eventuell eine Förderung der freiwilligen Rückkehr im Rahmen der „Landesinitiative Rückkehr“ bewilligt werden. Hierbei ist es zum Beispiel möglich, konkrete Einzelfalllösungen für die Rückkehr mit dem/der Betroffenen zu erarbeiten und ihn/sie finanziell zu unterstützen. Gerne beraten wir Sie persönlich zu den jeweils zutreffenden Möglichkeiten einer Förderung.

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