Bildung und Teilhabe
Was ist das Bildungs- und Teilhabepaket?
Das Bildungs- und Teilhabepaket sieht Leistungen für bedürftige Kinder und Jugendliche vor, um ihnen insbesondere die Teilnahme an Bildungs- und Freizeitangeboten zu ermöglichen. Es folgt der großen Leitidee „Chancen eröffnen. Darauf haben Kinder ein Anrecht.“
Wer kann die Leistung erhalten?
- Kinder und Jugendliche/junge Erwachsene, die jünger als 25 Jahre (teilweise jünger als 18 Jahre) sind,
- die keine Ausbildungsvergütung erhalten und
- deren Eltern Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB-II, Sozialhilfe nach dem SGB-XII, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld mit Kindergeldanspruch beziehen.
Die Leistungen im Einzelnen
- Gemeinschaftliches Mittagessen in Kita, Schule und Hort (monatlich pauschaliert, Zahlung erfolgt unmittelbar an Träger der Einrichtung)
- Lernförderung (wenn jünger als 25 Jahre)
- Schulbedarf und Ausflüge (wenn jünger als 25 Jahre)
- Schülerbeförderung in Ausnahmefällen (wenn jünger als 25 Jahre; allerdings erfolgt die Schülerbeförderung grundsätzlich nach dem Schulgesetz; wegen Ausnahmen fragen Sie bitte bei uns nach!)
- Kultur, Sport, Freizeiten (wenn jünger als 18 Jahre)