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Kindertagesstätten

In Rheinland-Pfalz hat jedes Kind ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf Betreuung in einer Kindertagesstätte oder in einer vergleichbaren Betreuungsform (z. Bsp. Kindertagespflege). Dieser Anspruch entsteht mit der polizeilichen Meldung im Kreisgebiet, also nicht für Kinder in den Aufnahmeeinrichtungen. Er ist gegeben unabhängig der Staatsangehörigkeit und dem ausländerrechtlichen Status und Aufenthaltstitel.

Es liegt im hohen Interesse des Kindeswohls, dass die Kinder so früh als möglich in einer Kindertagesstätte betreut werden, damit sie eine realistische Chance erhalten, die Schulreife rechtzeitig zu erlangen.

Erste Anlaufstelle ist die Kindertagesstätte. Welche Kindertagesstätte zuständig ist, ergibt sich aus dem Kindertagesstätten – Bedarfsplan, den Sie in der Randspalte finden. Dieser enthält auch die Kontaktdaten aller Kindertagesstätten im Rhein-Hunsrück-Kreis.

Wenn der gewünschte Betreuungsplatz nicht realisiert werden kann, ist die Gemeindeverwaltung zuständig.

In allen Fragen im Zusammenhang mit Kindertagesstätten unterstützt auch das Kreisjugendamt. Bitte wenden Sie sich an Herrn Markus Rüdesheim.

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