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Rheinland-Pfalz-Ticket für BAMF-Termine

Die ADD Trier weist darauf hin, dass Asylbewerber das Rheinland-Pfalz-Ticket auch außerhalb der gültigen Zeiten nutzen, wenn sie zum Beispiel Termine beim BAMF wahrnehmen. Die Tickets gelten lediglich in der Zeit von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 Uhr bis 3 Uhr am Folgetag; an Wochenenden gelten die Tickets ganztägig (https://www.bahn.de/p/view/angebot/regio/regionale...). Asylbewerber fahren so ohne gültige Fahrberechtigung, die bei einer Kontrolle zu negativen Konsequenzen führen können (Zugverweis, Bußgeld, etc.). Die Kreisverwaltung bittet Sie als Ehrenamtler, die Asylbewerber entsprechend zu informieren.

Müssen Asylbewerber einen frühen Termin beim BAMF in Trier wahrnehmen, so dass das Rheinland-Pfalz-Ticket innerhalb der gültigen Fahrzeiten nicht genutzt werden kann, besteht die Möglichkeit der Anreise am Vortag und der Übernachtung in der Aufnahmeeinrichtung. Die Fahrtkosten für die dann erforderlichen zwei Tickets wird die Kreisverwaltung wie üblich nach Vorlage der beiden Tickets und der Ladung erstatten. Einige Buslinien bieten die Strecke nach Trier ab Flughafen Frankfurt/Hahn an, Infos im/am Busbahnhof, Internet usw

Bei einer Anhörung in der BAMF-Außenstelle Bingen sollte eine reguläre Tagesfahrkarte (Hin-/Rückfahrt) zeitlich wie auch wirtschaftlich die günstigste Lösung darstellen (http://www.vrminfo.de). In Ausnahmefällen kommt auch eine Fahrtkostenerstattung für private PKW-Fahrten (0,30 €/km) in Frage, wenn dies die einzige / zeitlich günstigste und wirtschaftlichste Alternative ist (keine Anbindung ÖPNV, bei Personen mit Handicap). In diesen Fällen ist eine vorherige Abstimmung mit der Kreisverwaltung unbedingt erforderlich.

Fragen beantwortet Ihnen Frau Scherer, Telefon 06761 82425, gerne.

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