Hilfe zur Pflege
Pflegebedürftige Asylbewerber haben keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung sowie Leistungen der Hilfe zur Pflege durch das Sozialamt.
Besteht ein dringender Bedarf an Unterstützung, so ist das Sozialamt der Kreisverwaltung zu kontaktieren.
Nach anerkanntem Asylrecht besteht eine Kranken- und Pflegeversicherung. Sodann kann Hilfe zur Pflege bei der Kreisverwaltung, Fachbereich 23, beantragt werden.
Die Pflegestützpunkte im Rhein-Hunsrück-Kreis sind Ansprechperson für ältere, kranke und behinderte Menschen und deren Angehörige. Sie bieten kostenlose Beratung zur Pflegeversicherung, zu finanziellen und sozialrechtlichen Fragen und zu regionalen Hilfeangeboten.
Ansprechpersonen
Sozialamt
Fachbereich 23 (Hilfe zur Pflege): Frau Wagner, Telefon 06761 82-427