Sprungziele
Inhalt

Gesundheitsvorsorge

Das Gesundheitsamt nimmt unter anderem Aufgaben nach dem Infektionsschutzgesetz wahr.

Beim Auftreten meldepflichtiger Infektionskrankheiten werden Maßnahmen veranlasst um eine Behandlung einzuleiten und um eine Weiterverbreitung der Erkrankung zu verhindern. So wird zum Beispiel bei Verdacht auf Tuberkulose eine diagnostische Abklärung veranlasst und sogenannte Umgebungsuntersuchungen bei Kontaktpersonen eingeleitet.

nach oben zurück