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Schülerbeförderung

Die Schülerbeförderung erfolgt im Rhein-Hunsrück-Kreis bis auf wenige Ausnahmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Der Rhein-Hunsrück-Kreis übernimmt die Kosten für die Fahrkarten beim Besuch der zuständigen Grundschule ober bei weiterführenden Schulen für die nächstgelegenen Schule der jeweiligen Schulart, bis einschließlich Klassenstufe 10. Die Bestellung der Fahrkarten erfolgt nach Anmeldung bei der Schule, online über die Homepage der Kreisverwaltung, Stichwort "Schülerbeförderung".  Ausgehändigt werden die Fahrkarten durch die Schulen.
Ab der Klassenstufe 11 ist die Gewährung der Fahrtkosten einkommensabhängig. Auch hier finden Sie die Antragsvordrucke auf der Homepage der Kreisverwaltung - siehe Randbox.

Wichtig:
Wird im laufenden Schuljahr die Schule verlassen, gewechselt oder werden die Fahrkarten aus anderen Gründen nicht mehr benötigt (z. B. bei Wohnsitzwechsel), müssen diese entweder über die Schule oder unmittelbar an die Kreisverwaltung zurückgegeben werden. Die Kosten für nicht zurückgegebene Fahrkarten stellt die Kreisverwaltung den Eltern in Rechnung.

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