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Was passiert am Zuweisungstag

Informationen der Ausländerbehörde

  • Asylsuchende übergeben ihre Zuweisungsentscheidung und die Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchende/r (BÜMA) oder den Ankunftsnachweis oder die Aufenthaltsgestattung an die Mitarbeiter der Ausländerbehörde.
  • Rückgabe der Originalunterlagen und Aushändigung eines Terminschreibens, wann die nächste Vorsprache zur Verlängerung der BÜMA/Ankunftsnachweis oder Aufenthaltsgestattung bei der Ausländerbehörde erforderlich ist (ggf. mit Informationen, was beim nächsten Termin an weiteren Dokumenten oder Unterlagen vorzulegen ist).
  • Mitteilung der neuen Wohnadressen an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erfolgt am Ankunftstag sowie bei späteren Umzügen durch die Ausländerbehörde.

Informationen der Migrationsfachdienste

Informationsvermittlung zum Beratungsangebot der Migrationsdienste im Rhein-Hunsrück-Kreis:

  • Durchführung eines Erstgesprächs bei Bedarf.
  • Vermittlung an spezielle Dienste und Angebote.
  • Vereinbarungen zum weiteren Beratungsverlauf.

Informationen und Kontakt: Zusammenstellung der Migrationsdienste im RHK

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