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Begriffe: Asylbewerber, Flüchtlinge, Kontingentflüchtlinge

Wie unterscheiden sich Migranten, Asylbewerber und Flüchtlinge?

Wer gilt als Migrant?

Menschen, die aus eigenem Antrieb ihr Land verlassen, gelten als "Migranten". Ein Migrant ist, wer innerhalb eines Landes oder über Staatsgrenzen hinweg an einen anderen Ort zieht. Genau genommen sind also auch Flüchtlinge Migranten. Meist ist jedoch von Migration die Rede, wenn jemand sein Heimatland freiwillig verlässt, um seine Lebensbedingungen zu verbessern.

Wer gilt als Kontingentflüchtling?
Kontingentflüchtlinge sind Flüchtlinge aus Krisenregionen, die im Rahmen internationaler humanitärer Hilfsaktionen aufgenommen werden.

Wer gilt als Flüchtling?
Das Völkerrecht zieht eine klare Trennlinie: Menschen, die zur Flucht gezwungen sind, werden als "Flüchtlinge" bezeichnet. Umgangssprachlich sprechen wir bei den meisten Menschen, die aus Not nach Deutschland kommen, von Flüchtlingen. Juristisch ist der Begriff enger gefasst: Demnach wird nur derjenige als Flüchtling in Deutschland definiert, der unter die Bestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention fällt.
Wer als Flüchtling anerkannt ist erhält eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre.

Wer ist ein Asylbewerber?
Menschen, die einen Asylantrag gestellt haben, über den noch nicht entschieden wurde, werden als "Asylbewerber" bezeichnet.

Wer ist asylberechtigt?
Asylberechtigt sind die Menschen, die im Asylverfahren nach Artikel 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden

Wer steht unter subsidiärem Schutz?
Wer weder als Flüchtling anerkannt wird noch Asyl erhält, kann vorübergehend subsidiären Schutz erhalten. Wer unter subsidiärem Schutz steht, erhält eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland für ein Jahr. Eine Verlängerung ist für zwei weitere Jahre möglich, nach sieben Jahren kann eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden.

Wer ist geduldet?
Wer keine Aufenthaltserlaubnis bekommt und wem kein Asyl gewährt wird, der muss das Land wieder verlassen. Ausreise oder Abschiebung sind aber nicht immer möglich. Gründe dafür können Reiseunfähigkeit, ein fehlender Pass oder eine fehlende Verkehrsverbindung in ein vom Krieg zerstörtes Land sein. So lange, wie die betroffenen Menschen nicht abgeschoben werden können, erhalten sie in Deutschland eine Duldung.

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