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Bildung und Teilhabe

Was ist das Bildungs- und Teilhabepaket?

Das Bildungs- und Teilhabepaket sieht Leistungen für bedürftige Kinder und Jugendliche vor, um ihnen insbesondere die Teilnahme an Bildungs- und Freizeitangeboten zu ermöglichen. Es folgt der großen Leitidee „Chancen eröffnen. Darauf haben Kinder ein Anrecht.“

Wer kann die Leistung erhalten?

  • Kinder und Jugendliche/junge Erwachsene, die jünger als 25 Jahre (teilweise jünger als 18 Jahre) sind,
  • die keine Ausbildungsvergütung erhalten und
  • deren Eltern Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB-II, Sozialhilfe nach dem SGB-XII, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld mit Kindergeldanspruch beziehen.

Die Leistungen im Einzelnen

  • Gemeinschaftliches Mittagessen in Kita, Schule und Hort (monatlich pauschaliert, Zahlung erfolgt unmittelbar an Träger der Einrichtung)
  • Lernförderung (wenn jünger als 25 Jahre)
  • Schulbedarf und Ausflüge (wenn jünger als 25 Jahre)
  • Schülerbeförderung in Ausnahmefällen (wenn jünger als 25 Jahre; allerdings erfolgt die Schülerbeförderung grundsätzlich nach dem Schulgesetz; wegen Ausnahmen fragen Sie bitte bei uns nach!)
  • Kultur, Sport, Freizeiten (wenn jünger als 18 Jahre)

Ansprechpersonen, nähere Informationen und Vordrucke finden Sie über den Link in der Randbox.

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