Umsetzung des Perspektivplans des Landes bei einer Inzidenz unter 50
In Landkreisen, deren Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen den Schwellenwert von 50 unterschreitet, sind folgende Erleichterungen möglich:
- Öffnung gastronomischer Einrichtungen im Innenbereich
- Der Betrieb öffentlicher und gewerblicher Kultureinrichtungen im Innenbereich
- Im Amateur- und Freizeitsport ist die kontaktlose Sportausübung zulässig im Freien und auf allen öffentlichen und privaten ungedeckten Sportanlagen in Gruppen bis maximal zehn Personen nebst Trainer*in.
Im Rhein-Hunsrück-Kreis treten diese Änderungen am 27. Mai 2021 in Kraft.
Bei den Erleichterungen sind eventuelle Testpflichten zu beachten.
Die Corona-Regeln hat die Landesregierung unter www.corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-regeln-im-ueberblick/ zusammengestellt.
Auch über www.kreis-sim.de/Coronaregeln sind Informationen zu den aktuellen Regeln abrufbar.