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Datum: 28.05.2021

Umsetzung des Perspektivplans des Landes bei einer Inzidenz unter 50

In Landkreisen, deren Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen den Schwellenwert von 50 unterschreitet, sind folgende Erleichterungen möglich:

  • Öffnung gastronomischer Einrichtungen im Innenbereich
  • Der Betrieb öffentlicher und gewerblicher Kultureinrichtungen im Innenbereich  
  • Im Amateur- und Freizeitsport ist die kontaktlose Sportausübung zulässig im Freien und auf allen öffentlichen und privaten ungedeckten Sportanlagen in Gruppen bis maximal zehn Personen nebst Trainer*in.

Im Rhein-Hunsrück-Kreis treten diese Änderungen am 27. Mai 2021 in Kraft.

Bei den Erleichterungen sind eventuelle Testpflichten zu beachten.

Die Corona-Regeln hat die Landesregierung unter www.corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-regeln-im-ueberblick/  zusammengestellt.

Auch über www.kreis-sim.de/Coronaregeln sind Informationen zu den aktuellen Regeln abrufbar.

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