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Datum: 29.04.2020

Landesregierung stellt zum Schulstart Alltagsmasken zur Verfügung

Aufgrund der ab dem 27. April geltenden Maskenpflicht stellt die Landesregierung zum Schulstart wiederverwendbare Alltagsmasken (Mund-Nasen-Schutz) zur Verfügung.

Ein Hygieneplan des Bildungsministeriums regelt wann Masken getragen werden sollen: In den Unterrichtspausen und im Schulbus. „Im Unterricht ist das Tragen von Masken bei gewährleistetem Sicherheitsabstand nicht erforderlich“, heißt es in dem Plan.

Der Schulträger erhält diese Masken am Sonntag, 3. Mai, sodass die Schulen die Masken am 4. Mai verteilen können.

Wir bitten die Eltern dafür Sorge zu tragen, dass die Schülerinnen und Schüler bereits am Montag, 4. Mai, eine Maske für den öffentlichen Nahverkehr bereithalten und nutzen.

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