Corona-Verordnung schreibt 3 G-Regel für Besucherinnen und Besucher vor
Aufgrund der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (29. CoBeLVO) gilt ab dem 4. Dezember 2021 in Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung für Besucherinnen und Besucher die sogenannte 3 G-Regelung (geimpft, genesen oder getestet).
Wir bitten alle Besucherinnen und Besucher einen entsprechenden Nachweis und Ausweisdokumente mitzuführen und diesen bei Zutritt zum Kreishaus vorzuzeigen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Besucherinnen und Besuchern ohne Nachweis, der Zutritt zum Kreishaus verwehrt wird.
Bitte beachten Sie, dass eine vorherige Terminvereinbarung hilft Wartezeiten zu vermeiden.