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Allgemeine Informationen

Wichtiger Hinweis: Zur Vermeidung längerer Wartezeiten bitten wir Sie, für Ihr Anliegen einen Termin zu vereinbaren. Die Ansprechpersonen finden Sie in der Randbox.

Die Ausländerbehörde ist jeden Montag und Mittwoch ab 12 Uhr geschlossen

Der Aufgabenbereich der Ausländerbehörde umfasst die Regelung der Einreise, des Aufenthaltes, der Niederlassung und der Erwerbstätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland für alle Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Hierzu erteilt die Ausländerbehörde beim Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen eine dem Aufenthaltszweck entsprechende Aufenthaltsgenehmigung. Grundsätzlich benötigt jeder Ausländer, der in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einreisen und sich hier aufhalten möchte, eine Aufenthaltsgenehmigung. Dies gilt auch für kurzfristige Besuchsaufenthalte.

In Abhängigkeit vom Aufenthaltszweck und von der Dauer des Aufenthaltes können im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben folgende Aufenthaltstitel erteilt werden:

  • Visum zum Besuchsaufenthalt (für max. 90 Tage ohne Arbeitsaufnahme)
  • Aufenthaltsgestattung (nur für die Dauer der Prüfung des Asylantrages)
  • Aufenthaltserlaubnis, befristet (Aufenthalt wird zu einem bestimmten Zweck erlaubt. Die Aufenthaltserlaubnis wird nach Bedarf verlängert)
  • Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Daueraufenthalt)

Eine weitere Aufgabe der Ausländerbehörde ist es, den Aufenthalt von Ausländern zu beenden, die nicht im Besitz einer erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung sind und denen eine solche auch nicht erteilt werden kann.
Kann der Aufenthalt aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht beendet werden, wird dem Ausländer mit einer Duldungsbescheinigung bestätigt, dass auf eine zwangsweise Durchsetzung der Ausreisepflicht vorübergehend verzichtet wird.

Anmerkung: Eine alle Situationen umfassende Darstellung der einzelnen Verfahrensabläufe ist leider nicht möglich. Wie eingangs bereits erwähnt, sind die Mitarbeiter der Ausländerbehörde gerne bereit, per Telefon oder bei Vorsprache Ihre spezielle Einzelsituation ausführlich zu erläutern.

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